Frau Eff, Berufsbetreuerin… liest Fachzeitschriften

Immer mal wieder nehme ich eine der zahlreichen Fachzeitschriften zur Hand und lese mich durch wortreiche und sinnkluge Artikel. Man erfährt dort viel über die UN-Konvention für die Rechte von Behinderten, es werden Frage gestellt wie „Wie zukunftsfähig ist die Sozialpsychiatrie im globalen Netzwerkkapitalismus?“, das Recht auf Selbstbestimmung wird trialogisch diskutiert sowie eine bessere Zusammenarbeit der Gemeindepsychiatrischen Verbünde mit den gesetzlichen Betreuern gefordert.
Nach zehn Seiten Fachlektüre bin ich dann immer ganz unleidlich und muss an die frische Luft. Weil ich mich darüber aufrege, so unpraktische Dinge zu lesen.

All die Professoren und Verbandsfunktionäre und Klinikdirektoren, die viele der Fachartikel verfassen, beschreiben nämlich einen theoretischen Status Quo, um dann daran ihre Verbesserungsvorschläge anzuknüpfen. Diese eloquenten Fachleute gehen davon aus, dass so etwas wie Gemeindepsychiatrie existiert, dass Angebote von Betreutem Wohnen vorhanden sind und funktionieren, dass Ärzte und Medikamente verfügbar sind etc. Sie nehmen die Angebote als gegeben und erläutern, wie man dies alles durch Netzwerke und Fachtagungen und Transparenz und innovative Kooperationen verbessern könne.

Seltsamerweise komme ich in der praktischen Arbeit so gut wie nie an diesen Punkt. Ich erlebe nämlich, dass viele Angebote für psychisch Kranken oder geistig behinderte nur auf dem Papier existieren und ihre Umsetzung oft an kleinen Hürden scheitern. In meiner Region braucht man zum Beispiel eine fachärztliche Stellungnahme des behandelnden Psychiaters, um einen Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen stellen zu können. Die Stellungnahme verlangt vom Arzt neben dem Namen des Klienten ein Kreuz („seelisch, geistig oder körperlich behindert“), die ICD-Nummer der Diagnose, ein weiteres Kreuz („Behinderung ist von Dauer“) sowie Datum, Unterschrift und Praxisstempel. Zunehmend weigern sich die Ärzte, den Bogen kostenfrei auszustellen. Erst vor einer Woche verlangte ein Arzt von meinem Klienten dafür 30 Euro. Die hat der schwer depressive Sozialhilfeempfänger natürlich nicht, der seit sieben Jahren bei dem Arzt in Behandlung ist. Extrem verärgert versuche ich den geldgeilen Arzt mit der „Kill-them-with-kindness“-Methode zu beschämen und biete ihm an, die 30 Euro aus eigener Tasche zu bezahlen. „Es ist mir eine Ehre, diese Lücke im Sozialsystem zu füllen, da es natürlich unzumutbar ist, dass Sie als behandelnder Arzt dies unentgeltlich tun“, schreibe ich ihm. Zwei kurze Tage später habe ich eine Rechnung („Liquidation“) über 58,29 EUR im Briefkasten. Soviel zu funktionierenden Netzwerken.

Die vermeintlich erreichten Strukturen vor allem in der ambulanten Versorgung von Behinderten funktionieren zunehmend schlechter. Wir scheitern an kleinen Dingen: Das Betreute Wohnen schlägt fehl, weil mein Klient alle paar Wochen einen neuen Mitarbeiter vor die Nase gesetzt bekommt – kein Wunder, bei einem Stundenhonorar von 17 Euro auf Abruf ist selbst McDonalds noch ein besserer Arbeitgeber. Oder: Psychiatrische Pflege würde die Krankenkasse zwar bezahlen, es gibt aber bei uns niemanden, der das anbietet. Oder: Die gut verträglichen und wirksamen Medikamente, auf die ein anderer Klient in der Klinik eingestellt wurde, werden vom behandelnden Arzt sofort wieder abgesetzt, weil sie ihm zu teuer sind. Es gibt Tausend Beispiele. Sie alle zeigen: Die Versorgungsstruktur ist prekär und in ihrer Wirksamkeit davon abhängig, an wen man gerät. Unsere Klienten haben wenig Rechte, wenn Dinge praktisch nicht funktionieren. Sie müssen Glück haben.