Frau Eff… und der externe Gutachter

Frau Eff, Berufsbetreuerin… und der externe Gutachter

Haben Sie Kinder? Ja? Dann stellen Sie sich vor, eines der Kinder hat Zahnschmerzen und große Angst vorm Zahnarzt. Glücklicherweise haben Sie vor einiger Zeit einen Zahnarzt gefunden, der Geduld hat und kindgerecht behandelt. Ihr Kind geht zwar immer noch nicht gerne in seine Praxis, es wehrt sich aber wenigstens nicht mehr mit Gebrüll und Tränen. Die aktuellen Zahnschmerzen haben ihre Ursache in einem entzündeten Backenzahn, das hat der kinderfreundliche Arzt schnell erkannt. Er verschreibt Antibiotika, damit die Entzündung etwas abklingt und der Zahn dann bald behandelt werden kann. Zwei Tage vor dem Behandlungstermin bekommen Sie plötzlich Post von Ihrer Krankenkasse. Die schreibt:

„Haben wir über Zahnarzt Dr. XY erfahren, dass Ihr Kind angeblich einen entzündeten Zahn habe, der mit unserem wertvollen Geld behandelt werden soll.

Um unser Angebot zu verbessern und auch zukünftig allen Mitgliedern weiterhin gleich bleibend gute Leistungen anbieten zu können, möchten wir durch einen externen Gutachter prüfen lassen, ob Ihr Kind wirklich Zahnschmerzen und tatsächlich einen entzündeten Zahn hat. Daher werden Sie in den nächsten Tagen einen Termin bei einem Gutachterzahnarzt unserer Wahl bekommen, den Sie bitte mit Ihrem Kind wahrnehmen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie alle bisherigen zahnärztlichen Leistungen nachträglich privat bezahlen müssen, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen oder Ihr Kind bei unserem Gutachter keine Zahnschmerzen mehr hat oder wir auf unserem Röntgengerät keine Entzündung feststellen.“

Eine absurde Geschichte? Nicht ganz. Der Sozialhilfeträger, der in der Region von Frau Eff über die Gewährung von Fachleistungsstunden für das Betreute Wohnen entscheidet, macht es genau so.
Ich beantrage im Mai für einen seit fünf Jahren an schweren Depressionen leidenden Mann ambulant betreutes Wohnen, indem ich einen ausführlichen Hilfeplan einreiche, inklusive einer fachärztlichen Stellungsnahme des Psychiaters sowie etliche Entlassungsberichten aus stationären Aufenthalten in der Psychiatrie. Der Mann ist sehr labil, steht immer wieder kurz vor der Klinikeinweisung. Glücklicherweise findet sich ein BeWo-Anbieter, der in Vorleistung geht und anfängt, mit dem Mann zu arbeiten. Alles klappt prima, der psychisch kranke Mann fasst Vertrauen, stabilisiert sich, besucht sogar ab und zu schon mal Gruppenaktivitäten und ist froh über die Unterstützung. Nur die Bearbeitung des Antrags lässt auf sich warten. Im Oktober dann erhält er ein Schreiben des Sozialhilfeträgers in dem unter anderem steht:

„Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen ist es zu klären, ob bei Ihnen eine wesentliche Behinderung vorliegt. Eine Begutachtung durch einen Facharzt für Psychiatrie meiner Wahl ist notwendig. Es ist möglich, dass ich aufgrund des Gutachtens Ihren Antrag ablehnen muss. In diesem Fall müssten Sie die Kosten für die bereits erfolgte Betreuung für einen ambulanten Dienst selbst tragen. Mit freundlichen Grüßen.“

Der Kranke ist entsetzt und verweigert sofort alle Termine mit dem Betreuten Wohnen, um bloß nicht noch mehr Kosten zu produzieren, die er ggf. selbst bezahlen muss. Er zieht sich zurück, verlässt seine Wohnung nicht mehr und sagt seiner Betreuerin, Frau Eff: „Ich geh nicht zu dem anderen Arzt. Ich habe keine Lust mehr, auf die Begutachterei. Warum haben Sie mir das nicht gleich gesagt? Ich hätte mich nie auf den Quatsch einlassen sollen. Jetzt hab ich den Salat“.

Frau Eff versucht, ihren Ärger zu kanalisieren, indem sie jemand von der mittleren Führungsebene des Sozialhilfeträgers anruft, der den dämlichen Brief in die Welt schickte. Ich erreiche sogar direkt einen Abteilungsleiter, werfe ihm Worte wie „unverschämt“, „kontraproduktiv“ und „von-allen-guten-Geistern-verlassen“ an den Kopf und erwarte seine bürokratische Verteidigung. Stattdessen sagt der: „Sie haben völlig Recht“. Er kann meinen Ärger gut verstehen, stimmt mir inhaltlich zu und kann mir trotzdem keine Hoffnung machen. Auch mein Betreuter wird vor die Wahl gestellt, entweder externer Gutachter oder kein Betreutes Wohnen. Das habe sich die „Geldsparabteilung“ ausgedacht, daran könne er nichts ändern.

„Herr Abteilungsleiter, ich flehe Sie an“, rufe ich dem einsichtigen Mann durchs Telefon zu. „Wir müssen hier zusammenhalten. Wir dürfen uns so einen Blödsinn nicht gefallen lassen. Ich erwarte auch von Ihnen, dass Sie bei so etwas zivilen Ungehorsam leisten, in Ihrer Behörde“. „Sie glauben nicht im Ernst, dass ich Ihnen darauf antworte, oder?“ ist seine Reaktion.

Also muss ich andere Wege finden. Ich warte, bis mir Name und Termin beim externen Gutachter mitgeteilt wird. Diesem Arzt schicke ich alle vorhandenen Gutachten meines Betreuten. Nach einer Woche rufe ich ihn an und erkläre die verzwickte Situation. Ich frage, ob er den Hauch einer Chance sieht, an dem Termin einen gesunden, nicht-behinderten Menschen vorzufinden. Er sagt: Nein. Ich frage, ob man den Termin ausnahmsweise nur pro forma durchführen könne. Er sagt: Ja, wenn ich ihn nicht verpetze.

So machen wir es dann auch. Ich erkläre meinem Betreuten, dass er nichts zu befürchten hat und nur kurz „mitspielen“ muss. Der Mitarbeiter des Betreuten Wohnens macht mit dem Mann einen Ausflug. Vorher fahren sie kurz beim externen Gutachter vorbei. Der fragt, ob sich gesundheitlich etwas gravierend geändert habe. Mein Betreuter verneint dies, und der Termin ist nach zwei Minuten vorüber. Unsinn kann nur mit Unsinn überwunden werden.