Frau Eff… und der Gesetzgeber

Frau Eff, Berufsbetreuerin… und der Gesetzgeber

Gerade tobt ja mal wieder die Auseinandersetzung zwischen Berufsbetreuern und Gesetzgeber über die Höhe der Vergütung für unsere Arbeit. Frau Eff ist selbstverständlich auch der Meinung, dass sie einen mindestens so hohen Stundenlohn bekommen sollte, wie ihr Automechaniker. Aber trotzdem verstehe ich vieles nicht, was in der Diskussion derzeit von verschiedenen Seiten geäußert wird.

Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass rechtliche Betreuung ehrenamtlich stattfinden soll. Der Staat geht also grundsätzlich davon aus, dass es sich Verwandte oder Freunde finden, die diese Aufgabe übernehmen und Angehörige rechtlich betreuen. Nur wenn sich ausnahmsweise einmal niemand bereiterklärt, hier Unterstützung zu leisten, dann soll jemand Fremdes dafür bezahlt werden.

Diese Haltung, Welt als Wille und Vorstellung, treffe ich häufig auch bei meinen behinderten Klienten. Mit dem Pippi-Langstrumpf-Lied „Mach ich mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“ auf den Lippen, biegen sie sich die Wirklichkeit zurecht. So auch unser Staat. Weit über eine Million Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut, ein Drittel davon von freiberuflichen Betreuern. Von „ausnahmsweise“ kann also hier keine Rede mehr sein.

Unabhängig davon, ob die rechtliche Betreuung nun ehrenamtlich oder berufsmäßig geführt wird, soll der Betreuer durch seine Tätigkeit das ausgleichen, was der betroffene Mensch behinderungsbedingt nicht mehr alleine kann. Der gesetzlich bestellte Betreuer soll also das übernehmen, was sonst jeder nicht-behinderte Bürger dieses Staates selbst tun muss, um zu seinem Recht zu kommen (oder seine Pflichten zu erfüllen). Vom rechtlichen Betreuer wird also nicht verlangt, dass er eine juristische oder eine verwaltungstechnische oder eine therapeutische oder eine medizinische Ausbildung hat. Vom Betreuer wird auch nicht verlangt, dass er immer da ist oder andere Lücken im Leben des Betreuten füllt. Man könnte also sagen, dass es überhaupt schon erstaunlich ist, dass im Gesetz so etwas wie Berufsbezeichnungen auftauchen, zum Beispiel bei den unterschiedlichen Vergütungsstufen. Eigentlich geht der Staat ja davon aus, dass das jeder kann. Oder können muss.

Ganz offensichtlich ist auch hier ein tiefer Graben zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Sonst würde der Staat nicht freiwillig so viel Geld für die Vergütung von rechtlichen Betreuern ausgeben, die nur das tun, was jeder Bäcker und jeder Taxifahrer nebenbei machen könnte. Der Gesetzgeber ist sich also tief im Inneren darüber im Klaren, dass die Regelungen von Angelegenheiten von behinderten Menschen in finanziellen, sozialrechtlichen, medizinischen und anderen Bereichen so kompliziert und aufwändig sind, dass man in jedem dritten Fall einen Fachmann oder eine Fachfrau dafür bezahlen muss.

Und genau an dieser Stelle frage ich mich, warum der Gesetzgeber sich nicht in plötzlicher Selbsterkenntnis vor die Stirn haut und ausruft: Grundgütiger Himmel, das Problem liegt ja ganz wo anders! Nicht die Behinderten und die Betreuer sind das Problem, sondern die Jobcenter, die Rentenversicherer, die Krankenkassen, die Verwaltungen, die Formulare, das Kleingedruckte, dieser ganze kafkaeske Schutzwall, der es verhindert, dass behinderte Menschen ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Einfache, selbsterklärende Formulare, Sachbearbeiter, die nicht Budgets verteidigen oder im Antragsteller immer schon den Sozialbetrüger sehen, eine persönliche Beratung, die auch bei der Durch- und Umsetzung der Beratungsinhalte hilft, alles in Einfacher Sprache, damit wäre schon Vielen geholfen. Dann müsste man beim Umzug ins Altenheim für Frau G. keine Betreuung einrichten, weil das Grundsicherungsamt zu ihr nach Hause käme. Herr F. bräuchte keine Betreuung, weil die städtische Sozialarbeiterin in seinem Quartier sich darum kümmert, wenn bei ihm der Strom abgestellt wird (Sozialarbeiterin und Energieversorger kooperieren vielleicht sogar). Herr M. bräuchte keine Betreuung, weil es in jeder Stadt eine Schuldnerberatungsstelle gäbe, die keine Wartezeiten hat. Frau U. bräuchte keinen Betreuer, weil ihr Arbeitsgeber verpflichtet wäre, sich um die ergänzenden SGB-II-Leistungen zu kümmern, die Frau U. braucht, weil der Hungerlohn der Firma nicht ausreicht.

Aber so lange das noch unrealistische Wünsche sind, so lange sollten berufsmäßig arbeitende Betreuer das Geld bekommen, was man durch die gewollte Exklusion unserer derzeitigen Betreuten einspart. Und es soll sich keiner wundern, wenn die Zahl der Betreuungsfälle auch weiterhin steigt: Das liegt nicht daran, dass es mehr geistig behinderte, psychisch kranke oder alte Menschen gibt. Das liegt daran, dass unser Gesellschaftssystem diese Menschen zunehmend ausschließt. Und zwar teilweise mit perfiden Mitteln. Man nennt es dann Selbstbestimmung, so wie man in den USA daran glaubt, dass jeder Präsident werden kann. Wer es nicht vom Tellerwäscher zum Millionär schafft, dessen Wille ist einfach zu schwach, der ist selbst Schuld.
Das ist selbstverständlich nicht die Meinung von Frau Eff. Und deshalb begreift Frau Eff ihre Arbeit auch als eine politische Tätigkeit.