Frau Eff… und die Rettungswagenrechnung

Frau Eff, Berufsbetreuerin… und die Rettungswagenrechnung

Die Feuerwehr unserer schönen Stadt verlangt 941,70 EUR von Frau A. und das kam so:

Frau A. ist mittelgradig geistig behindert und langweilt sich schnell. Wenn ihr sehr langweilig ist, provoziert sie in der Behindertenwohngruppe, in der sie lebt, gerne mal ein kleines Durcheinander. Dazu beißt sie einen Mitbewohner in den Arm, zündet in ihrem Zimmer die Wäsche an oder wirft Lebensmittel aus dem Fenster. Wenn das nicht die erhoffte Wirkung zeigt, stapft sie in die Stadt und geht zur Notaufnahme des Krankenhauses. Dort zieht sie alle Register einer notfallmäßigen Erkrankung (Atemnot, Unterleibschmerzen, Ohnmacht, plötzliche Taubheit etc.) und kann sicher sein,

für die nächsten 24 Stunden genug Unterhaltung und Zuwendung zu bekommen. Aber auch diese Unterbrechung ihres tristen Alltags geht vorbei und sie muss wieder zurück in ihre Wohngruppe. Im vergangenen Jahr hatte am Entlassungstag ein junger Stationsarzt Dienst, der nicht wusste, wie er Frau A. vom Krankenhaus zurück in die Einrichtung verfrachten sollte. Frau A. stand vor ihm und schaute ihn mit großen Bambi-Augen an. Auf die Frage, ob sie wisse, wie sie nach Hause komme, schüttelte sie nur traurig den Kopf. Daraufhin füllte der Herr Doktor eine Transportverordnung aus, auf der er ein Kreuz vor dem Wort „Rettungswagen“ machte. Das macht der Stationsarzt immer so, weil er ja im Krankenhaus arbeitet. Dass Frau A. problemlos zu Fuß hätte gehen können, und dass ein Anruf in der Wohngruppe genügte hätte, um sie abholen zu lassen, wusste er nicht. Hätte er aber wissen können, da die dicke Krankenhausakte von Frau A. alle diese Informationen enthielt.

So kam es dann, dass Frau A. die Wegstrecke von ca. 1,3 Kilometern in einem hochgerüsteten Rettungswagen zum stolzen Preis von 941,70 EUR zurücklegte. Und hätte sich bei der AOK nicht mal jemand die Transportverordnung und die Diagnose des Krankenhausaufenthaltes („kein Befund“) angesehen, dann wäre der Betrag wohl auch bezahlt worden.
Die AOK weigert sich aber, die Kosten zu tragen und schickt die Rechnung zurück an die Feuerwehr. Die will natürlich ihre Fahrt bezahlt haben und schickt die Rechnung an Frau A. Da liegt sie acht Wochen herum, weil keiner weiß, was damit zu tun ist. Dem Gruppenleiter fällt plötzlich ein, dass die Betreuerin ja für Gelddinge zuständig ist und schickt mir die Rechnung zu. Ich vergleiche die angeheftete Transportverordnung mit der Rechnung, denke „nanu, ist doch alles korrekt“ und schicke alles zurück zur Feuerwehr. Die schickt das Schreiben als Mahnung zu mir zurück. Ich rufe bei der Feuerwehr an und erfahre, dass man dort keine Ahnung hat, warum die AOK die Kosten nicht bezahlen will. Daher schicke ich Transportverordnung, Rechnung und Mahnung an die AOK mit der Bitte um sofortige Kostenübernahme.

Zum Glück kommt bei der AOK mal jemand auf die Idee, mich anzurufen und mir zu erklären, warum die Kasse die Rechnung nicht bezahlen will. Ein Taxi hätte ausgereicht, Rettungswagen seinen für Notfallpatienten vorgesehen, deren Vitalfunktionen aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden müssen. Die Begründung finde ich nachvollziehbar, kann aber nicht verstehen, warum meine geistige behinderte Betreute mit der Sache behelligt wird. Den Fehler hat ja der Stationsarzt gemacht. Wieso kreuzt der auch „Rettungswagen“ an?
Das sei egal, sagt die AOK, bezahlen müsse immer der transportierte Patient. Über diesen Unsinn streiten wir uns noch drei-, viermal am Telefon. Es nutzt aber nichts.

Also schreibe ich das Krankenhaus an und schildere den Fall. Von dort bekomme ich die einzeilige Antwort, dass der genannte Stationsarzt seit einem halben Jahr bei „Ärzte ohne Grenzen“ im Sudan sei.

Daraufhin versuche ich es noch mal bei der Feuerwehr und schildere ausführlich, dass meine Betreute sich nicht anders hätte verhalten können und daher keinen Fehler gemacht hat, und dass ich mich nicht hätte anders verhalten können und mir auch keiner Schuld bewusst bin. Und dass die Betreute nur ein Taschengeldkonto habe und mittellos sei. Zwei Tage später kommt postwendend die kommentarlose Mahnung der Feuerwehr. Darauf reagiere ich nicht. Einen Monat später kommt ein Einschreiben vom Gerichtsvollzieher: Vorladung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung für Frau A.
„Okay, okay“, murmele ich und faxe dem Gerichtsvollzieher den Bescheid der Eingliederungshilfe, Heimvertrag und Kontostand des Taschengeldkontos (7,20 EUR). Aber so geht das natürlich nicht. Telefonisch und leicht empört klärt mich der Gerichtsvollzieher darüber auf, dass ich zu ihm ins 23 km entfernte Büro kommen und belehrt werden muss. So geschieht es dann auch. Gewissenhaft und langatmig wird der Verwaltungsakt zelebriert, das Protokoll nochmals laut verlesen, Stempel gestempelt und Hände geschüttelt.

Heute ruft mich die Feuerwehr an. Die Rechnung für Frau A. sei ja immer noch nicht bezahlt. Man erwäge eine Untätigkeitsklage bei Gericht gegen mich, die faule Betreuerin.