Frau Eff… und die rheinischen Lösungen

Frau Eff, Berufsbetreuerin… und die rheinischen Lösungen

Drei Probleme an einem Tag und nur zwei Lösungen: Frau H., 88, ist in der vergangenen Nacht gestorben. So, wie sie es sich gewünscht hat, schnell und schmerzlos. In den vier Jahren, in denen ich die kinderlose Frau begleitet habe, gab es zwei Themen: Das Grab ihres Mannes Rudi und ihre eigene Beerdigung. Ihr Taschengeld im Pflegeheim verwendete Frau H. für die Neubepflanzung von Rudis Reihengrab, sowie für Taxifahrten zum Friedhof an seinem Geburtstag und an anderen Feiertagen. Ihre eigene Beerdigung hatte sie schon lange vor dem Umzug in Heim geregelt und bezahlt. Der örtliche Bestatter weiß, welche Blumen, welchen Sarg, welchen Pfarrer sie wünscht und wer eine Traueranzeige per Post erhalten soll. Auf dem Grabstein steht ihr Name bereits rechts neben dem von Rudi, nur das Sterbejahr fehlt noch. Die relativ hohen Kosten, sicher und zweckgebunden auf einem Treuhandkonto festgelegt, musste ich lange Zeit vor dem begierlichen Zugriff des Sozialamtes verteidigen. Mit ein bisschen Druck und paragraphenunterfütterten Argumenten gelang auch das. Nun sollten sich alle die Mühe und Vorsorge auszahlen, endlich mal keine Billigbestattung über das Ordnungsamt.

Zu schön um wahr zu sein, denn da ruft mich hörbar erschüttert das Bestattungsunternehmen an und berichtet, dass das Friedhofsamt der Stadt die Grabstätte nur freigibt, wenn die regelmäßige Pflege namentlich zugesichert oder für 15 Jahre im Voraus bezahlt würde. Eine neue Regelung, weil immer mehr Gräber verwildern. So ein Mist, daran hatte dummerweise keiner gedacht. Frau H. hat auf ihrem Sparkonto noch 800 Euro. Das reicht aber nicht. 15 Jahre Grabpflege der preiswertesten Kategorie (Rasen einsähen) kosten 1.500 Euro. Was also tun?
Der Bestatter und ich reduzieren die Planung von Frau H. um 700 Euro, der Mann ist kreativ und pragmatisch: „Statt Kuchen nehmen wir Hefeteilchen, so viele Blumen braucht kein Mensch und die Sargträger streichen wir, die sind sowieso immer schlecht gelaunt“. Über das Geld auf dem Sparbuch kann ich nach dem Tod meiner Betreuten nicht mehr verfügen, aber die Rechtspflegerin weiß Rat: Ich solle der Sparkasse die Vorabrechnung der Grabpflege vorlegen und die 800 Euro als Teil der Bestattungskosten deklarieren. Das spare der Bank zudem, jahrelang nach den wahrscheinlich nicht vorhandenen Erben zu suchen. Wahrscheinlich wäre man froh, das Sparbuch auflösen zu können. Und tatsächlich spielen alle mit. Frau H. liegt ab nächster Woche neben ihrem Rudi.

Ermutigt von dieser rheinischen Lösung gehe ich das nächste Problem an: Herr P. will nicht vom Altenheim ins Krankenhaus verlegt werden, obwohl er am Oberschenkel eine fausttiefe, vereiterte Wunde hat. Der Hausarzt versucht es vor Ort mit Geduld und Argumenten („Blutvergiftung, Sie könnten sterben!“), die Pflegekräfte versuchen es mit Drohungen („Wir kommen ins Gefängnis, wenn wir nicht…!“). Beides erfolglos. Herr P. hat natürlich einen guten Grund für seine Weigerung, am Wochenende ist Karneval, sein höchster Feiertag. Sein Standpunkt ist, lieber eine Blutvergiftung als Frohsinn, Freibier und Schunkeln zu verpassen. Ich bitte daraufhin Pfleger Andreas, in den umliegenden Kliniken nachzufragen, ob eines der Häuser eine Karnevalsfeier macht. Und siehe da, er wird fündig: Ein katholisches Krankenhaus bietet den nicht bettgebundenen Patienten in der Cafeteria ein karnevalistisches Programm inklusive Live-Musik und Besuch des Prinzenpaares.
Nicht vollends überzeugt, aber widerstandslos lässt sich Herr P. ob dieser Aussicht in seinem Rollstuhl in den Krankentransporter verfrachten, nicht ohne vorher sicherzustellen, dass sein Cowboyhut, seine Fransenhose und sein Sheriffstern an Bord sind.

Leider habe ich beim Jobcenter nicht so viel Glück. Dort sperrt man sich mal wieder mit starrsinniger Dummheit gegen jede vernünftige Lösung. Schon kurz nach dem Auszug ihres Lebensgefährten, vor der Aufforderung zum Umzug in eine angemessen preiswerte Wohnung, hatte ich für Frau E. eine gefunden. Die Kaltmiete liegt zehn Euro über dem örtlichen Jobcenter-Limit. Die Betreute, die ein kleines eigenes Einkommen hat, würde die 10 Euro gerne aus ihrem Regelsatz bezahlen. Darf sie aber nicht, das Jobcenter stimmt dem nicht zu. Deren Zustimmung brauche ich aber, weil die Übernahme der Kaution und der Umzugskosten daran hängen. Also rechne ich dem Jobcenter vor: Wenn man dort noch sechs Monate die derzeitige Miete bezahlt, die 340 Euro (!) über der angemessenen Kaltmiete liegt, das wären also 6 x 340 = 2.040 Euro, könnte man die zusätzlichen Kosten der angefragten Wohnung für 17 Jahre begleichen. Oft helfen solche Rechnungen. Diesmal aber nicht. Es geht ums Prinzip. Keine rheinische Lösung möglich.