Frau Eff… und die Toten

Frau Eff, Berufsbetreuerin… und die Toten

Im Aktenlager stapeln sich die archivierten Ordner, im Computer die Dateinamen unter der Rubrik „Abgeschlossene Betreuungen“. Die meisten meiner Betreuungen werden durch den Tod beendet, mal plötzlich, mal in qualvoller Langsamkeit.
Die Nachricht vom Tod eines Klienten habe ich manchmal nur auf dem Anrufbeantworter, von der müden Nachtwache eines Heimes als Pflichtübung hinterlassen. Oft sind es auch Krankenhäuser, die mich informieren, Ärzte, Pfleger. Ab und zu die Polizei.

Inzwischen sind schon 32 Menschen gestorben, die zu irgendeinem Zeitpunkt als Betreute mit ihrem ganzen Rucksack an Geschichten in mein Leben gekommen waren.

Einige davon sind nur wenige Tage geblieben, andere zehn, fünfzehn Jahre und länger. Ich kann mich an alle gut erinnern, habe die Gesichter vor Augen, ihre Art zu sprechen (oder zu schweigen), ihre Krankheiten, ihre Müdigkeit. Und bevor ich zu sentimental werde, mache ich mir klar, dass ich diesen Menschen zwar oft nahe war, aber sicher nicht so nahe, wie zum Beispiel die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes. Meine Güte, wie viele Klienten müssen die aus ihren Plänen streichen, wie viele Geschichten und Erinnerungen geistern in deren Köpfen herum?

Und wie macht man das am besten, wie geht man damit um? Rechtlich ist ja alles klar, die Betreuung endet mit dem Tod des Klienten. Aber menschlich…? Geht man zur Beerdigung? Schreibt man den Angehörigen eine Karte? Oder besser eine gute professionelle Distanz aufgebaut und Aktendeckel schnell zugemacht?

Wir haben kürzlich im Kollegenkreis darüber gesprochen, und ich war erstaunt, wie unterschiedlich die anderen Betreuer das handhaben. Die eher mütterliche Kollegin war noch nie auf einer Beerdigung, der Anwalt gab kleinlaut zu, schon bei einigen Bestattungen am Grab gestanden zu haben. Die meisten machten dies davon abhängig, wie eng verbunden sie sich dem Betreuten gefühlt haben. Zu einigen entsteht ja im Laufe der Zeit schon eine persönliche Beziehung. Und wenn man dann auf dem Friedhof auch eine Pflegerin des Altenheims trifft oder den Mitarbeiter des Betreuten Wohnens, dann kann man sich mit einem stillen Kopfnicken versichern, dass man nicht alleine ist, mit seiner Zuneigung zu dem einen oder anderen Klienten.

Allerdings finde ich, dass wir als rechtliche Betreuer mehr noch das Sterben als den Tod begleiten sollten. Als Vorbereitung dafür und auch als Fortbildung für sich selbst, empfehle ich gerne das außerordentlich gute Buch „Wie wollen wir sterben“ von Michael de Ridder. Nach der Lektüre sollte man sich in der Lage sehen, im Zweifelsfall über lebensverlängernde Maßnahmen zu entscheiden und vor allem gemeinsam mit seinen Betreuten verbindliche Patientenverfügungen aufzusetzen.

Das ist natürlich keine einfach Sache, seinen Betreuten ins Gesicht zu sagen: Ich will mit Ihnen über Ihr Sterben reden. Aber glauben Sie mir, wenn man das einfühlsam macht und sich Zeit nimmt, dann bekommt man die erstaunlichsten Reaktionen. Tränen der Erleichterung und große Dankbarkeit habe ich erlebt. Nicht nur alte Menschen waren froh, bestimmte Behandlungsformen bei klarem Verstand ablehnen zu können und vor allem in ihrer Betreuerin einen Garanten zu wissen, die Wunsch und Wille im Zweifelsfalle auch durchsetzen wird. Das Gespräch über die Patientenverfügung hat bei vielen meiner Klienten einen Damm gebrochen. Endlich konnten sie mit jemandem darüber reden, was sie seit Jahren beschäftigte. Meist schlossen sich auch Wünsche für die Beerdigung an. Sorgen wurden geäußert: Wer bezahlt das? Werden die Leute informiert, die mir wichtig sind? Muss ich verbrannt werden, nur weil meine Tochter kein Geld hat? Was ist mit meinen Sachen? Mit meinen Schulden?

Die netteste Geschichte in diesem Zusammenhang habe ich mit Herrn R. erlebt. Nachdem wir die Patientenverfügung gemeinsam besprochen hatten rief er mich an und wollten einen zweiten Termin. Um sein Testament zu machen. „Herr R.“, habe ich ihm gesagt, „Sie haben nur ein Taschengeldkonto, dafür müssen Sie kein Testament machen“.
Das hat Herr R. ganz anders gehen. Wir haben dann gemeinsam ein Testament aufgesetzt und Schwester Sigrid aus dem Heim hat versprochen, als Testamentsvollstreckerin tätig zu werden:

Das gerahmte Autogramm von Roy Black bekommt Frau G. aus der dritten Etage. Das schwarze Pferd (Plastik, klein) bekommt Herr R.s ehemalige Nachbarin, Frau E. Den Röhrenfernseher darf die Heimleitung an einen bedürftigen Bewohner weitergeben. Die Skatkarten und den Aschenbecher aus den 60er Jahren bekommt der Hausmeister. Das Gemälde an der Wand (Clown) bekommt Frau K. Und der Siegelring kommt mit ins Grab.