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	<title>Meinungen: Beiträge für Berufsbetreuer | BtDirekt</title>
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	<description>Online-Zeitschrift des BVfB</description>
	<lastBuildDate>Fri, 05 Nov 2021 17:02:03 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Meinungen: Beiträge für Berufsbetreuer | BtDirekt</title>
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	<item>
		<title>Reaktion des BVfB auf die Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2021: Weitere Personen erhalten Impfangebot</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/meinungen/reaktion-des-bvfb-auf-die-pressemitteilung-des-ministeriums-fuer-arbeit-gesundheit-und-soziales-des-landes-nordrhein-westfalen-vom-19-02-2021-weitere-personen-erhalten-impfangebot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2021 13:04:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Meinungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Offener Brief an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Karl-Josef Laumann Berlin, 23.02.2021 Sehr geehrter Herr Minister, der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) vertritt die Interessen selbständig tätiger Berufsbetreuer. In Deutschland üben ca. 16.100 Personen den Beruf rechtlicher Betreuer aus, von denen nach einer Schätzung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/meinungen/reaktion-des-bvfb-auf-die-pressemitteilung-des-ministeriums-fuer-arbeit-gesundheit-und-soziales-des-landes-nordrhein-westfalen-vom-19-02-2021-weitere-personen-erhalten-impfangebot/">Reaktion des BVfB auf die Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2021: Weitere Personen erhalten Impfangebot</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Offener Brief an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Karl-Josef Laumann</strong></p>
<p>Berlin, 23.02.2021</p>
<p class="Default">Sehr geehrter Herr Minister,</p>
<p class="Default">der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) vertritt die Interessen selbständig tätiger Berufsbetreuer. In Deutschland üben ca. 16.100 Personen den Beruf rechtlicher Betreuer aus, von denen nach einer Schätzung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik über 80% freiberuflich tätig sind.</p>
<p class="Default">Mit Verärgerung hat der BVfB einer <a class="http" href="https://www.mags.nrw/pressemitteilung/impfkampagne-weitere-personengruppen-erhalten-impfangebot" target="_blank" rel="nofollow noopener">Pressemitteilung Ihres Hauses vom 19. Februar</a> entnommen, dass im Land Nordrhein-Westfalen offenbar Betreuungsrichter und Rechtspfleger ein Impfangebot erhalten sollen; rechtliche Betreuer hingegen nicht.</p>
<p><span id="more-1298"></span></p>
<p class="Default">Der Bund hat für die Länder verbindlich festgelegt, dass in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, Schutzimpfungen mit höchster Priorität durchzuführen sind.</p>
<p class="Default">Dass rechtliche Betreuer eine solche Tätigkeit ausüben, steht außer Frage. Sie sind von Rechts wegen verpflichtet, rechtliche Angelegenheiten mit den Betreuten zu besprechen und sich regelmäßig einen persönlichen Eindruck von der betreuten Person an dem Ort zu verschaffen, an dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei handelt es sich in zahlreichen Fällen um Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, sonstige stationäre Einrichtungen oder ambulante Einrichtungen der Eingliederungshilfe.</p>
<p class="Default">Zwar können wir nachvollziehen, dass sich Nordrhein-Westfalen – wie andere Länder auch – entschieden hat, Betreuungsrichtern ein Impfangebot zu unterbreiten, da insbesondere in Unterbringungssachen der persönliche Eindruck von der betroffenen Person von zentraler Bedeutung ist; jedoch halten wir das Impfangebot für Rechtspfleger für befremdlich.</p>
<p class="Default">Rechtspfleger sind nicht zu persönlichen Anhörungen verpflichtet und führen diese auch in der Praxis nur äußerst selten durch. Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht nicht darum, Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen oder für eine vorrangige Schutzimpfung für rechtliche Betreuer um jeden Preis einzutreten. Allerdings erwarten wir, dass die Länder die gesetzlichen Vorgaben des Bundes umsetzen und nicht eigene Reihenfolgen bei der Impfung zusammenschustern, die mit der Coronaimpfverordnung wenig zu tun haben. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass in Baden-Württemberg und nach unserem Kenntnisstand auch in Bayern beabsichtigt ist, rechtlichen Betreuern und Betreuungsrichtern vorrangig Impfangebote zu unterbreiten.</p>
<p class="Default">Wir fordern Sie daher auf, mit Ihren Kolleginnen und Kollegen unverzüglich eine einheitliche Vorgehensweise abzustimmen und auch in Nordrhein-Westfalen rechtlichen Betreuern ein Impfangebot zu unterbreiten; nicht zuletzt zum Schutz der Betroffenen und des in den Einrichtungen beschäftigten Pflegepersonals.</p>
<p class="Default">Sollte in Ihrem Haus weiterhin die Ansicht vorherrschen, dass Impfangebote für Rechtspfleger wichtiger als für rechtliche Betreuer sind, erwarten wir zeitnah eine Begründung, die diese Ungleichbehandlung rechtfertigt. Derzeit müssen wir davon ausgehen, dass sich diese Entscheidung als ein weiterer Mosaikstein in die politisch gewollte Bekämpfung eines freien Berufs einfügt, dem der Staat seit Anfang der neunziger Jahre viel zu verdanken hat und den er nun offenbar Stück für Stück abschaffen möchte, indem er ihm nicht die Wertschätzung entgegenbringt, die er verdient.</p>
<p class="Default">Wir würden es bedauern, unseren Mitgliedern zukünftig raten zu müssen, Ihren durch den Bundesgesetzgeber verbrieften Rechtsanspruch auf eine Schutzimpfung im Wege des vorläufigen Rechtschutzes gerichtlich geltend zu machen.</p>
<p class="Default">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p class="Default">Walter Klitschka<br />
Erster Vorsitzender</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtliche Betreuung muss das Selbstbestimmungsrecht und den Schutz der Rechte der Betroffenen in Einklang bringen</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/meinungen/rechtliche-betreuung-muss-das-selbstbestimmungsrecht-und-den-schutz-der-rechte-der-betroffenen-in-einklang-bringen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ramona Möller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Aug 2015 14:11:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Meinungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/meinungen/rechtliche-betreuung-muss-das-selbstbestimmungsrecht-und-den-schutz-der-rechte-der-betroffenen-in-einklang-bringen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Diskussion um die Abschaffung der Schutzinstrumente sollte beendet werden Von Ramona Möller, 2. Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass auch bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht die Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen durch das Betreuungsgericht nach § 1906 Abs. 5 BGB erforderlich ist. Dagegen wandte der Bevollmächtigte ein, mit dem Recht auf Selbstbestimmung [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Diskussion um die Abschaffung der Schutzinstrumente sollte beendet werden</h2>
<p>Von Ramona Möller, 2. Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass auch bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht die Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen durch das Betreuungsgericht nach § 1906 Abs. 5 BGB erforderlich ist. Dagegen wandte der Bevollmächtigte ein, mit dem Recht auf Selbstbestimmung könne jede Person zu ihrem eigenen Schutz auf gesetzliche Kontrollrechte verzichten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dagegen seine Rechtsprechung zum Betreuungsrecht: Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht dienen dem Schutz der Rechtsgüter der Betroffenen, die dazu nicht mehr in der Lage sind.</p>
<p>  <span id="more-564"></span>  </p>
<p>Damit steht fest: <strong>die Forderung des UNO-Fachausschusses, das Betreuungsrecht durch ein System unterstützender Entscheidungsfindung zu ersetzen, ist mit den Grundlagen des deutschen Rechtssystems nicht vereinbar.</strong> Die Menschenwürdegewährleistung erfordert, dass Menschen in Situationen, in denen sie ihr Selbstbestimmungsrecht nicht wahrnehmen und sich in untragbarer Weise selbst schädigen würden, durch staatliches Handeln vor sich selbst oder den Manipulationen ihres Umfeldes geschützt werden müssen. Deshalb müssen Betreuer weiterhin befugt sein, stellvertretend zu handeln, Einwilligungsvorbehalte geltend zu machen und Rechtseingriffe zu initiieren und mit richterlicher Genehmigung umzusetzen.</p>
<p>Die Diskussion darüber, ob die Schutzinstrumente des Betreuungsrechtes abgeschafft werden sollten, ignoriert das Menschenrecht der Betroffenen auf Schutz durch den Staat und sollte daher sofort beendet werden. Damit das Erforderlichkeitsprinzip in der Praxis des Betreuungsrechts von allen Akteuren konsequenter beachtet wird, sollten die Regelungen zum stellvertretenden Handeln und zum Einwilligungsvorbehalt präzisiert werden. Sie abzuschaffen, liegt nicht im Interesse der Betroffenen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Deutschland ist nicht aufgefordert, die rechtliche Betreuung in ein System der unterstützten Entscheidungsfindung zu überführen</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/meinungen/deutschland-ist-nicht-aufgefordert-die-rechtliche-betreuung-in-ein-system-der-unterstuetzten-entscheidungsfindung-zu-ueberfuehren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Tänzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2015 11:48:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Meinungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>von RA Dr. Jörg Tänzer, Fachlicher Geschäftsführer des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V. Für das deutsche Sozialrecht sei die UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich bedeutungslos; ohne das radikalisierte Verständnis von Inklusion wäre sie &#8211; angesichts des bundesrepublikanischen Versorgungsniveaus &#8211;&#160; auch politisch tot, sagt Sozialrechtsprofessor Ernst-Wilhelm Luthe. Für das Betreuungsrecht fordert der UNO-Fachausschuss in seinen Empfehlungen zum deutschen Staatenbericht zur [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/meinungen/deutschland-ist-nicht-aufgefordert-die-rechtliche-betreuung-in-ein-system-der-unterstuetzten-entscheidungsfindung-zu-ueberfuehren/">Deutschland ist nicht aufgefordert, die rechtliche Betreuung in ein System der unterstützten Entscheidungsfindung zu überführen</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: 12px;">von RA Dr. Jörg Tänzer, Fachlicher Geschäftsführer des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V.</span></p>
<p>Für das deutsche Sozialrecht sei die UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich bedeutungslos; ohne das radikalisierte Verständnis von Inklusion wäre sie &#8211; angesichts des bundesrepublikanischen Versorgungsniveaus &#8211;&nbsp; <a class="pdf" title="Link öffnen" href="http://www.info-sozial.de/data/behindertenrechtskonvention.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">auch politisch tot, sagt Sozialrechtsprofessor Ernst-Wilhelm Luthe</a>.</p>
<p> Für das Betreuungsrecht fordert der UNO-Fachausschuss in seinen Empfehlungen zum deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention die Bundesrepublik gleich zu einem völligen Systemwechsel auf: alle Formen der ersetzenden Entscheidungsfindung sollen abgeschafft und durch ein System der unterstützenden Entscheidungsfindung ersetzt werden.</p>
<p>  <span id="more-563"></span>  </p>
<p>Nachdem die deutsche Rechtsprofessorin Theresia Degener ihre Fachausschusskollegen über das deutsche Betreuungsrecht informiert haben dürfte, ist davon auszugehen, dass die Forderung des Fachausschusses ernst gemeint ist und nicht mehr auf Unkenntnis der deutschen Rechtslage beruht: Es soll das System abgeschafft werden, das mit seinem strikten Erforderlicheitsprinzip unter allen rechtsstaatlichen Systemen auf der Welt die Rechte von Menschen mit Behinderung am Weitestgehenden schützt!</p>
<p>Wieso bleibt der UNO-Fachauschuss dabei, den Gesetzgeber zu einem Systemwechsel aufzufordern, nachdem die Bundesregierung immer betont hat, das deutsche Betreuungsrecht basiere bereits weitgehend auf dem Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung?</p>
<p>Die UNO-Behindertenrechtskonvention ist als völkerrechtliche Norm nur ein einfaches Gesetz und damit lediglich eine Hilfe zur Auslegung der Grundrechte in der Verfassung sowie des Gesetzesrechts. Die Empfehlungen des Fachausschusses sind somit eine Auslegungshilfe für eine Auslegung des deutschen Behindertenrechts – das das Ziel der Konvention, das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, bereits weitgehend verwirklicht hat. Die Fachausschussempfehlungen sind dagegen keine verbindliche Vorgabe für den deutschen Gesetzgeber, wie diejenigen meinen, die sich im Rahmen ihrer Interessenvertretung auf die Konvention berufen.</p>
<p>Der Betreuungsrechtsgesetzgeber ist jedoch an das Grundgesetz und seinen obersten Wert, den Schutz der Menschenwürde, gebunden. Die Menschenwürde hat zwei Dimensionen, das Recht auf Selbstbestimmung und die Pflicht des Staates, Vorkehrungen zum Schutz der Menschen zu treffen, die zur selbstbestimmten Entscheidungen nicht in der Lage sind (und auch nicht mit intensiver sozialpädagogischer Zuwendung dazu befähigt werden können).</p>
<p>Wie diese beiden Dimensionen der Menschenwürde in Einklang zu bringen sind, führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung, zuletzt zur Einschränkung der Zwangsunterbringung, immer wieder eindrucksvoll vor. Der UNO-Fachausschuss ignoriert jedoch die Schutzdimension der Grundrechte im deutschen Grundgesetz und betont ausschließlich das Selbstbestimmungsrecht, ohne dabei die Konsequenzen für die Betroffenen zu erwägen. Wie z.B. bisherige Mitarbeiter von Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor Ausbeutung&nbsp; geschützt werden sollen, wenn die Werkstätten, wie vom Ausschuss gefordert, aufgelöst werden: darüber wird in den Empfehlungen kein Wort verloren.</p>
<p>Selbstbestimmung und Schutz zum Ausgleich zu bringen heißt auch weiterhin: Menschen, die trotz Behinderung entscheidungsfähig sind, bedürfen nur der Beratung und Unterstützung. Wer wegen einer Wahnerkrankung, Demenz im fortgeschrittenen Stadium oder mittelgradiger geistiger Behinderung keine Entscheidungen treffen kann oder als deren Folge die Gesundheit oder andere Rechtsgüter so erheblich gefährdet, dass die Menschenwürde beeinträchtigt ist, für den müssen Betreuer im erforderlichen Umfang Entscheidungen treffen oder Rechtseingriffe einleiten.</p>
<p>Wer aber hat ein Interesse daran, den Schutzauftrag des Grundgesetzes auszublenden und die rechtliche Betreuung abzuschaffen, jedenfalls ihre Kernkompetenzen: die Befugnisse zum stellvertretenden Handeln und der Initiierung einer geschlossenen Unterbringung sowie des Einwilligungsvorbehalts?</p>
<p>&#8211; Die Länderjustizminister sind ihrem Ziel der Kostenbegrenzung durch Diskreditierung der rechtlichen Betreuung und Blockade ihrer qualitativen Weiterentwicklung näher gekommen: nur eine vermiedene Betreuung ist eine gute Betreuung, weil sie dann nichts kostet. Vor allem (unkontrolliert agierende) Vorsorgebevollmächtigte und „andere Hilfen“ – selbst wenn diese als Folge von Sparmaßnahmen nur noch auf dem Papier existieren &#8211;&nbsp; verwirklichen das Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen, Betreuer beeinträchtigen es hingegen. Diese Realitätsverdrehung findet in der Öffentlichkeit und auch im Betreuungswesen zunehmend Anhänger.</p>
<p>&#8211; Der Behindertenhilfe sind rechtliche Betreuer, die die Interessen ihrer Klienten im Zweifel auch gegenüber dem Träger einer Behinderteneinrichtung oder deren Eltern vertreten, schon lange lästig. Unterstützende Entscheidungsfindung bedarf keiner durch die Justiz gewährleisteten Unabhängigkeit, das können auch weisungsunterworfene oder jedenfalls ökonomisch abhängige Kräfte leisten.</p>
<p>&#8211; Die Berufsbetreuer im BdB, die sich in erster Linie als Sozialarbeiter verstehen und die Anwendung von Betreuerbefugnissen zum Schutz der Betroffenen als unangenehm empfinden, träumen davon, endlich im vollen Einvernehmen mit ihren Klienten handeln und so Konflikte vermeiden zu können. Dann könnten sie auf einem Markt der Unterstützungsleistungen ihre Kunden akquirieren und würden vielleicht sogar so gut wie die Einzelfallhelfer der Eingliederungshilfe bezahlt – je weniger Verantwortung und je geringer das Haftungsrisiko, desto besser vergütet.</p>
<p>Eine merkwürdige Allianz.</p>
<p>Zu unterstützen ist jedoch die Forderung des Fachausschusses, zur Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts professionelle Qualitätsnormen für Mechanismen der unterstützten Entscheidung zu entwickeln. Betreuer müssen qualifiziert werden zu unterscheiden, wann Beratung und Unterstützung ausreicht und wann stellvertretendes Handeln erforderlich ist. Dazu bedarf es gesetzlicher Zulassungskriterien zum Beruf, Qualitätskriterien und fachliche Standards, angemessene Vergütungssätze und Stundenpauschalen, also mehr vergütete Zeit für die einzelne betreuungsbedürftige Person.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nur wenige Betreuerbestellungen sind durch andere Hilfen ersetzbar</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/meinungen/nur-wenige-betreuerbestellungen-sind-durch-andere-hilfen-ersetzbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Walter Klitschka]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Feb 2014 08:25:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Meinungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Befragung zeigt, dass Berufsbetreuer die Selbstbestimmung der Betroffenen nur mit Betreuung gewährleistet sehen Von Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des BVfB e.V. Der Bundesverband freier Berufsbetreuer vertritt seit Jahren die Einschätzung, dass 10-15 % der Betreuungen durch andere Hilfen ohne rechtliche Stellvertretungsbefugnis ersetzt werden könnten. Dass die vom IRÖB ermittelten 12,7 % nun genau in der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/meinungen/nur-wenige-betreuerbestellungen-sind-durch-andere-hilfen-ersetzbar/">Nur wenige Betreuerbestellungen sind durch andere Hilfen ersetzbar</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Befragung zeigt, dass Berufsbetreuer die Selbstbestimmung der Betroffenen nur mit Betreuung gewährleistet sehen</h2>
<p>Von Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des BVfB e.V.</p>
<p> Der Bundesverband freier Berufsbetreuer vertritt seit Jahren die Einschätzung, dass 10-15 % der Betreuungen durch andere Hilfen ohne rechtliche Stellvertretungsbefugnis ersetzt werden könnten. Dass die vom IRÖB ermittelten 12,7 % nun genau in der Mitte dieser Marge liegen, sieht auf den ersten Blick aus wie bestellt. Aber es ist eine Einschätzung einer repräsentativ bundesweit zustande gekommenen Zahl von Berufs- und Vereinsbetreuern, die in zufällig gebildeten Seminargruppen befragt wurden: Nur ein kleiner Teil der Betreuungen ist durch andere Hilfen ersetzbar und nur dann, wenn andere Hilfen tatsächlich bereitgestellt werden.</p>
<p>  <span id="more-562"></span>  </p>
<p>Das Ergebnis spiegelt die Skepsis der Berufsbetreuer gegenüber behindertenpolitischen Forderungen wider, die Bestellung rechtlicher Betreuer solle nur noch eine Restgröße im Sinne einer „ultima ratio“ sein, weil dies angeblich aus der UNO-Behindertenrechtskonvention folgere.  Vor allem signalisiert die Zahl, dass Berufsbetreuer den Rechtspolitikern misstrauen, die behaupten, mit einer Reduzierung der Zahl der Betreuerbestellungen würde die Selbstbestimmung behinderter Menschen gestärkt – tatsächlich aber nur Einsparungen in den Justizhaushalten erzielen wollen.</p>
<p>Berufsbetreuer treten für eine Beibehaltung der rechtlichen Betreuung nicht deshalb ein, weil sie möglichst viele Vergütungen verdienen wollen oder Freude an der Machtausübung über Menschen mit Behinderungen hätten. Sondern weil für die Gewährleistung der Rechte und Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen auch gegenüber ihrem Umfeld die Schutzfunktion der Stellvertretungsbefugnis von Betreuern unabdingbar ist. Eine notwendige Betreuerbestellung vorzuenthalten, ohne einen Anspruch auf betreuungsvermeidende andere Hilfen einzuräumen – und zu finanzieren &#8211; würde die Rechte der Betroffenen erheblich beeinträchtigen, genauso wie die weitgehende Ersetzung der Betreuung durch Unterstützungsangebote der Sozialen Arbeit.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Menschen bei Maischberger vom 23.04.13 „Entmündigt &#8211; Haben Betreuer zu viel Macht?“</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/meinungen/menschen-bei-maischberger-vom-23-04-13-entmuendigt-haben-betreuer-zu-viel-macht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BVfB e.V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 07:14:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Meinungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesverband freier Berufsbetreuer trug erfolgreich zur Objektivierung und Versachlichung bei Der Unterschied zur ersten Sendung zum Thema aus dem Februar Entmündigt – Wenn Betreuung zum Albtraum wird war mehr als deutlich. Die beiden Vorstandsmitglieder des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer,  Dr. Jörg Tänzer (Fachlicher Geschäftsführer) und Doreen Schrötter (Referentin) konnten vieles gerade rücken. Blieben die als Betreuungsopfer [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/meinungen/menschen-bei-maischberger-vom-23-04-13-entmuendigt-haben-betreuer-zu-viel-macht/">Menschen bei Maischberger vom 23.04.13 „Entmündigt &#8211; Haben Betreuer zu viel Macht?“</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Bundesverband freier Berufsbetreuer trug erfolgreich zur Objektivierung und Versachlichung bei</h2>
<p>Der Unterschied zur ersten Sendung zum Thema aus dem Februar Entmündigt – Wenn Betreuung zum Albtraum wird war mehr als deutlich. Die beiden Vorstandsmitglieder des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer,  Dr. Jörg Tänzer (Fachlicher Geschäftsführer) und Doreen Schrötter (Referentin) konnten vieles gerade rücken. Blieben die als Betreuungsopfer vorgestellten Gäste und ihr Anwalt Prof. Dr. Thieler in der ersten Sendung im Februar in Anwesenheit des 1. Vorsitzenden des BdB e.V. noch völlig unwidersprochen, sahen sie sich diesmal kompetentem Widerspruch und Sachkenntnis gegenüber. Rechtsanwalt Thieler bestätigte letztlich sogar die von den beiden BVfB-Vertretern benannten Sachverhalte. Dazu trug nicht zuletzt auch das sympathische und kompetente Auftreten der Berufsbetreuerin Doreen Schrötter bei.</p>
<p><span id="more-560"></span></p>
<div>Leider wurden auch die Schwächen solcher Sendeformate deutlich. In 75 Minuten Sendezeit kann ein so wichtiges und komplexes Thema nicht hinreichend bearbeitet werden. Es wurden auch jetzt wieder Aussagen getroffen, welche der Gesetzeslage und der Betreuungswirklichkeit widersprechen. So ist es nicht, wie behauptet, zulässig, dass Betreuer die Wohnungen der Betreuten ohne deren Zustimmung betreten dürfen.</div>
<div></div>
<div>Aus Zuschriften, die dem BVfB vor der Sendung unaufgefordert zugingen, ergaben sich übrigens weitere interessante Sachverhalte. Die in der Sendung aufgetretene Frau Butenschön war nicht so uneigennützig war wie sie es darstellte. Sie hat unter Anderem aus dem Vermögen ihres Ehemannes nicht unerhebliche Geld- und Sachgeschenke an ihren Sohn gemacht. Was Frau Butenschön in der Sendung nur andeutete, wurde von einer Person, die den Fall kennt, konkretisiert: „Sie war endlich einmal in der Lage, über das Vermögen ihres Mannes zu verfügen, der sie sonst als Oberstudienrat &#8222;kurz&#8220; gehalten hat. Schreiben des Betreuungsgerichts über die Erstellung der Rechnungslegung hatte sie einfach ignoriert.“</div>
<div></div>
<div>Über  Frau Boldt wurde uns unmittelbar vor der Sendung bekannt, dass diese aus dem Bonner Verein „Handeln statt Mißhandeln“ (<a class="ext" title="Link öffnen" href="http://www.hsm-bonn.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.hsm-bonn.de</a>) ausgeschlossen wurde, weil sich ihr persönlicher Kreuzzug gegen Bonner Berufsbetreuer vereinsschädigend  ausgewirkt hatte. Es wundert nicht, dass Frau Maischberger eine entsprechende Frage von Dr. Jörg Tänzer sofort abwürgte. Es wäre doch zu peinlich gewesen.</div>
<div></div>
<div>Sofern allerdings das Bonner Amtsgericht im wesentlichen so agiert haben sollte, wie von Frau Boldt behauptet (Sandra Maischberger erklärte in der Sendung, sie habe mit dem Amtsgerichtsdirektor telefoniert), dann haben die Bonner Betreuungsrichter und die Betreuungsbehörde dringende Veranlassung, ihre Standards bei Unterbringungen zu überprüfen und dies auch öffentlich zu kommunizieren.</div>
<div>Wir hoffen, dass wir unter dem Strich etwas für den Ruf aller beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer tun konnten.</div>
<div>Helge Wittrodt 1. Vorsitzender des BVfB e.V.</div>
<p>Posten Sie uns Ihre Meinung auf <a class="ext" title="Link öffnen" href="https://www.facebook.com/Berufsbetreuer" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.facebook.com/berufsbetreuer</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/meinungen/menschen-bei-maischberger-vom-23-04-13-entmuendigt-haben-betreuer-zu-viel-macht/">Menschen bei Maischberger vom 23.04.13 „Entmündigt &#8211; Haben Betreuer zu viel Macht?“</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>BVfB startet stark in das Jahr 2013</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/meinungen/bvfb-startet-stark-in-das-jahr-2013/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BVfB e.V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jan 2013 12:05:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Meinungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Homepage Relaunch und neue Serviceangebote Der Bundesverband freier Berufsbetreuer startet mit einer technisch und inhaltlich völlig neuen Homepage in das Jahr 2013. Es ist kein alter Wein in neuen Schläuchen, was da angeboten wird. Über die Homepage haben die Mitglieder schnell und übersichtlich Zugang zu Informationen und den Services des Verbandes. Den bisherigen Servicebereiche Versicherung, Recht und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Homepage Relaunch und neue Serviceangebote</strong></p>
<p>Der Bundesverband freier Berufsbetreuer startet mit einer technisch und inhaltlich völlig neuen Homepage in das Jahr 2013.<br />
Es ist kein alter Wein in neuen Schläuchen, was da angeboten wird. Über die Homepage haben die Mitglieder schnell und übersichtlich Zugang zu Informationen und den Services des Verbandes. Den bisherigen Servicebereiche Versicherung, Recht und Wirtschaft wurden Services in den Bereichen Software und Banking hinzugefügt.</p>
<p><strong>System kostenloser 0800-er Hotlines</strong><br />
Alle Serviceangebote und die Geschäftsstelle sind werktags über ein System kostenloser 0800-er Nummern erreichbar. Um dem sehr erfreulichen Mitgliederzuwachs gerecht werden zu können wird in der Geschäftsstelle  das doppelte an Personalleistung bereitgestellt.</p>
<p><span id="more-715"></span></p>
<p><strong>Mitgliederservice Versicherung</strong><br />
Der Mitgliederservice Versicherung des BVfB wird seit Jahrtesbeginn durch die Firma THV-Berlin als Makler getragen und  bietet seinen Mitgliedern eine exklusive Vermögensschaden- und Berufshaftpflichtversicherung der Allianz Versicherungs AG an. Der Bundesverband freier Berufsbetreuer hat mit der Allianz Versicherungs-AG ergänzend einen Gruppenvertrag abgeschlossen der über das Konstrukt eines Exzedenten für kleines Geld sehr hohe Deckungsbeiträge für mögliche hohe Schadensfälle bereitstellt.</p>
<p><strong>Mitgliederservice Recht </strong><br />
Im Bereich Mitgliederservice Recht  ist ab sofort Rechtanwältin Franziska Jorga für die Mitglieder da. Sie wird durch die Juristin Kordula Bey und Rechtsanwalt Dr. Jörg Tänzer unterstützt.  Die Sprechzeiten wurden auch hier auf die ganze Woche ausgedehnt.</p>
<p><strong>Mitgliederservice Banking</strong><br />
Die Beratung im Mitgliederservice Banking erfolgt durch die Berufsbetreuerin, Bankkauffrau und Sozialpädagogin mit Masterabschluss Doreen Schrötter. Sie widmet sich einem Gebiet, dass in den letzten Jahren immer mehr in die den Blickpunkt der Beratungsarbeit gerück ist.</p>
<p><strong>Mitgliederservice Software</strong><br />
Für den Mitgliederservice Software konnten wir Stefan Neumann gewinnen. Als ausgewiesener Kenner der Betreuungssoftwareszene soll er Mitgliedern Hilfe bei der Auswahl für sie geeigneter Software geben, die Verbindung zu den Softwareanbietern halten um Nivau und Service der Anbieter zu fördern, nützliche Informationen bereitstellen und Mitgliedern den Weg zu Problemlösungen aufzeigen.</p>
<p><strong>Mitgliederservice Wirtschaft / Existenzgründung</strong><br />
Der bereits langjährig angebotene Mitgliederservice Wirtschaft und Existenzgründung ist jetzt ebenfalls über eine kostenloses Servicetelefon erreichbar.  Hier steht Helge Wittrodt den Mitgliedern des Verbandes weiter zur Verfügung.</p>
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		<item>
		<title>Hoffentlich gibt es keine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung! Oder besser doch…?</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/meinungen/hoffentlich-gibt-es-keine-gesetzliche-umsatzsteuerbefreiung-oder-besser-doch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Tänzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Dec 2012 08:25:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Meinungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine berufspolitische Geisterfahrt Im Vorstand des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer wurde lange diskutiert, ob den Mitgliedern empfohlen werden sollte, in Anbetracht der vom Bundestag beschlossenen Umsatzsteuerbefreiung ins „Dezemberfieber“ auszubrechen und wegen des letztmaligen Vorsteuerabzuges Anschaffungen vorzuziehen. Wegen § 15a UStG haben wir dann auf eine solche Empfehlung verzichtet. Dass einstweilen gar keine Empfehlungen zum Umgang mit [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Eine berufspolitische Geisterfahrt</strong></h2>
<p>Im Vorstand des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer wurde lange diskutiert, ob den Mitgliedern empfohlen werden sollte, in Anbetracht der vom Bundestag beschlossenen Umsatzsteuerbefreiung ins „Dezemberfieber“ auszubrechen und wegen des letztmaligen Vorsteuerabzuges Anschaffungen vorzuziehen. Wegen § 15a UStG haben wir dann auf eine solche Empfehlung verzichtet. Dass einstweilen gar keine Empfehlungen zum Umgang mit einer am 1.1.2013 eintretenden Steuerbefreiung erforderlich sein würden, weil der Bundesrat das ganze Jahressteuergesetz blockieren würde &#8211; damit hatten wir nicht gerechnet.</p>
<p>  <span id="more-561"></span>  </p>
<p>Wie irrational und unberechenbar es wird, wenn ein politisches Vorhaben als Teil eines komplexen Arikelgesetzes in den Wahlkampf gerät, hat Horst Deinert in der Bochumer Liste schön erklärt. Tatsächlich ist die Gemengelage noch komplizierter, weil die in den nächsten Monaten zu erwartende Entscheidung des Bundesfinanzhofes wiederum vom Nicht-Zustandekommen des Befreiungsgesetzes abhängen könnte. Vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung gemeinnütziger und nicht-gemeinnütziger Umsätze in „eng mit der Sozialfürsorge verbundenen“ Bereichen konnten die Berufsbetreuer nach folgender Faustregel hoffen: mit dem Jahressteuergesetz 2013 die Umsatzsteuerbefreiung für die Zukunft, mit dem Bundesfinanzhof-Urteil auch für die Vergangenheit, so dass es einer Entscheidung des Gesetzgebers eigentlich nicht bedarf.</p>
<p>Nun hat der EuGH in seinem Urteil C 174/11 zwar die umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung unabhängig vom Gemeinnützigkeitsstatus festgelegt, d.h. selbständige Berufsbetreuer müssen umsatzsteuerrechtlich wie Betreuungsvereine behandelt werden. Das Gericht hat aber auch entschieden, dass Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Mehrwertsteuer-Richtlinie die Voraussetzungen und Modalitäten der Anerkennung des „sozialen Charakters“ von privatrechtlichen Einrichtungen (in diesem Fall Selbständige) selbst nicht festlege (Randnummer 26). Es sei daher Sache des innerstaatlichen Rechts jedes Mitgliedstaats, die Regeln aufzustellen, nach denen diesen Einrichtungen eine solche Anerkennung gewährt werden könne.</p>
<p>Nach einem Zustandekommen des Jahressteuergesetzes 2013 könnte der Bundesfinanzhof argumentieren, dass der Gesetzgeber die selbständigen Berufsbetreuer ausdrücklich als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt habe – aber eben erst ab 2013, so dass eine Rückwirkung der Umsatzsteuerbefreiung ab 2005 nicht mehr in Betracht käme. Also wäre zu hoffen, dass die gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung endgültig nicht zustande kommt? Der BFH könnte natürlich noch andere Argumente finden, die einer Befreiung nach Europarecht entgegenstehen. Dann wäre ohne gesetzliche Regelung überhaupt nichts gewonnen…</p>
<p>Sicher ist nur: wenn es gar keine Umsatzsteuerbefreiung gäbe, weder für die Zukunft noch für die Vergangenheit, dann wäre Frau Leutheusser-Schnarrenberger gefordert zu zeigen, wie ernst sie die Wertschätzung der Arbeit der Berufsbetreuer meint, die sie in der Pressemitteilung äußerte, mit der sie einen Verdienst am Zustandekommen des Beschlusses über das Jahressteuergesetzes reklamierte – und ob sie dann die Länder überzeugen könnte, doch eine Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer zu finanzieren.</p>
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		<title>Stärkung der Betreuungsbehörden schwächt die Rechte behinderter Menschen</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/meinungen/staerkung-der-betreuungsbehoerden-schwaecht-die-rechte-behinderter-menschen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Tänzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jun 2012 11:39:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Meinungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie die vom nordrhein-westfälischen Justizministerium vorgeschlagene Strukturreform im Betreuungswesen aussehen und durchgesetzt werden könnte Von Dr. Jörg Tänzer, fachlicher Geschäftsführer des&#160; Bundesverbandes freier Berufsbetreuer Die künftige Landesregierung von Nordrhein-Westfalen strebt zur Durchsetzung des Erforderlichkeitsprinzips im Betreuungswesen „Strukturverbesserungen“ an. Die auch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge geforderte umfassende „Stärkung“ der örtlichen Betreuungsbehörden ist [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/meinungen/staerkung-der-betreuungsbehoerden-schwaecht-die-rechte-behinderter-menschen/">Stärkung der Betreuungsbehörden schwächt die Rechte behinderter Menschen</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Wie die vom nordrhein-westfälischen Justizministerium vorgeschlagene Strukturreform im Betreuungswesen aussehen und durchgesetzt werden könnte</h2>
<p><span style="font-size: 12px;">Von Dr. Jörg Tänzer, fachlicher Geschäftsführer des&nbsp; Bundesverbandes freier Berufsbetreuer</span></p>
<p>Die künftige Landesregierung von Nordrhein-Westfalen strebt zur Durchsetzung des Erforderlichkeitsprinzips im Betreuungswesen „Strukturverbesserungen“ an. Die auch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge geforderte umfassende „Stärkung“ der örtlichen Betreuungsbehörden ist der entscheidende Hebel, die seit 1992 entwickelten Standards im Betreuungswesen massiv abzusenken, um die Landeshaushalte zu entlasten. Durch die beabsichtigte Vorenthaltung von rechtlicher Betreuung <strong>und</strong> betreuungsvermeidender Hilfen wird das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen nicht gestärkt, sondern erheblich eingeschränkt: weder Länder noch Kommunen haben die Absicht, auch nur einen Teil der einzusparenden Betreuervergütungen tatsächlich für ‚andere Hilfen‘ zu verwenden.</p>
<p>  <span id="more-559"></span>  </p>
<p>Ob sich das Modell des Deutschen Vereins durchsetzt, nach dem die örtlichen Betreuungsbehörden ein Viertel aller Betreuungsfälle einer gerichtlichen Prüfung vorenthalten sollen, indem die Betroffenen&nbsp; auf &#8211; tatsächlich nicht vorhandene &#8211; andere Hilfen verwiesen oder nach dem Vorschlag des Justizministerium NRW die Länder den kommunalen Betreuungsbehörden gleich alle wesentlichen Entscheidungsbefugnisse im Betreuungswesen übertragen würden, ist unerheblich. In beiden Fällen würden die Bedürfnisse behinderter Menschen nach rechtlicher Vertretung und Unterstützung ohne Rechtseingriffe zum Spielball kommunaler Haushaltszwänge – wenn die Entscheidung darüber nicht mehr unabhängige Richter, sondern weisungsunterworfene, auf Kosteneffizienz verpflichtete kommunale Bedienstete treffen. Die Betreuungsstellen der Landkreise und Städte sind die am allerwenigsten geeigneten Institutionen, den Anspruch der Betroffenen auf insbesondere kommunale Sozialleistungen geltend zu machen und durchzusetzen – und deshalb die erste Wahl der Haushaltspolitiker der Länder als Träger einer Strukturreform.</p>
<p>Gegen eine Reduzierung der Zahl der Berufsbetreuungen um 15-20 % hat der Bundesverband freier Berufsbetreuer nichts einzuwenden, wenn der Bedarf der bisher betreuten Menschen nach Beratung und Unterstützung tatsächlich in anderer Weise gewährleistet wird. Wir verteidigen nicht den Fallzahlenbestand unserer Mitglieder, sondern das Recht der betroffenen Menschen auf bedarfsgerechte Hilfe, auch durch rechtliche Betreuung.</p>
<p> Wie eine Strukturreform im Betreuungswesen aussehen und vorbereitet werden könnte, habe ich in einem fiktiven Rückblick aus dem Jahr 2016 skizziert, dem realistischen Zeitpunkt des Inkrafttretens einer umfassenden Strukturreform. Dieses, aus Betroffenensicht negativste &#8211; und an einigen Stellen satirisch zugespitzte &#8211; Szenario muss nicht genauso eintreten. Es ist aber die Annahme plausibel, dass die Länder vom Bund verlangen werden, ihnen gesetzlich freie Hand dafür zu lassen, sich gegen einen festen Zuschuss an die Kommunen vom lästigen Kostentreiber Betreuungswesen weitgehend freikaufen zu können – und dass die Kommunen landesgesetzlich den notwendigen Handlungsspielraum erhalten, mit der Bestellung nur noch einer unabweisbaren Mindestzahl vergüteter Betreuungen so viel Kosten wie möglich einzusparen.</p>
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