<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Wissen &amp; Wissenswertes: Beiträge für Berufsbetreuer | BtDirekt</title>
	<atom:link href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/</link>
	<description>Online-Zeitschrift des BVfB</description>
	<lastBuildDate>Fri, 05 Nov 2021 17:06:43 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	

<image>
	<url>https://btdirekt.de/wp-content/uploads/2021/05/favicon.png</url>
	<title>Wissen &amp; Wissenswertes: Beiträge für Berufsbetreuer | BtDirekt</title>
	<link>https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Wichtige Änderungen im Beihilferecht</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/wichtige-aenderungen-im-beihilferecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Medirenta]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 May 2021 11:47:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissen & Wissenswertes]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/?p=1780</guid>

					<description><![CDATA[<p>Medirenta informiert! Die wesentlichen Auswirkungen der Neunten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung sind für Betroffene ab 1.1.2021 einige wesentliche Verbesserungen wirksam geworden. Das sind gute Nachrichten, nicht nur für alle Beihilfeberechtigten und ihre Angehörigen, sondern natürlich auch für Betreuer mit beihilfeberechtigten Klienten. Wichtige Änderungen im Beihilferecht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/wichtige-aenderungen-im-beihilferecht/">Wichtige Änderungen im Beihilferecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong><em>Medirenta informiert!</em></strong></h2>
<p><em>Die wesentlichen Auswirkungen der Neunten</em> <em>Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)</em></p>
<p>Mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung sind für Betroffene ab 1.1.2021 einige wesentliche Verbesserungen wirksam geworden. Das sind gute Nachrichten, nicht nur für alle Beihilfeberechtigten und ihre Angehörigen, sondern natürlich auch für Betreuer mit beihilfeberechtigten Klienten.<span id="more-1780"></span></p>
<h2>Wichtige Änderungen im Beihilferecht</h2>
<p><!--{index}--></p>
<h3>Die Einkommensgrenze</h3>
<p>Die wichtigste – und nach Meinung aller Fachleute längst überfällige – Änderung ist die <strong>Anhebung der Einkommensgrenze für Ehegatten von 17 000 € auf 20 000 €</strong>. Diese erfreuliche Änderung gilt <strong>seit dem 01.01.2021</strong>. Wie bisher überprüfen die Beihilfestellen jeweils zum Jahresanfang die Beihilfeberechtigung der Ehegatten. In der Regel ist dazu das Einkommen des Ehegatten durch den <strong>Steuerbescheid des Vorvorjahres</strong> nachzuweisen.<br />
<strong>Ausnahme</strong>: Gravierende Änderungen der Lebensumstände, z.B. Arbeitslosigkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Der Zahnersatz</h3>
<p>Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Auslagen für Zahnersatz: Hier sind seit dem 01.01.2021 Aufwendungen für <strong>Material- und Laborkosten</strong> nunmehr zu <strong>60% beihilfefähig</strong> (bisher lediglich 40%). Zudem wurde die Beihilfefähigkeit für<strong> kieferorthopädische Behandlungen Erwachsener</strong> erweitert. Die medizinische Notwendigkeit und die fehlende Behandlungsalternative sowie erhebliche Folgeprobleme sind allerdings weiterhin durch ein <strong>Gutachten</strong> zu bestätigen. Grundsätzlich sollte bei solchen Behandlungen immer vorher ein <strong>Heil- und Kostenplan</strong> eingereicht werden. So werden die Eigenanteile einschätzbar, und man weiß, was finanziell auf einen zukommt.</p>
<p class="pull-right">
<h3>Die Angehörigen</h3>
<p>Seit dem 01.01.2021 sind auch <strong>Untersuchungen und Behandlungen durch nahe Angehörige</strong> (z.B. die Ehegattin, den Ehegatten, die Lebenspartnerin, den Lebenspartner, die Eltern oder die Kinder) als medizinische Leistungen <strong>beihilfefähig</strong> und dürfen entsprechend in Rechnung gestellt werden. Bisher wurden nur die von ihnen ausgestellten Rezepte erstattet.</p>
<p class="pull-right">
<h3>Psychotherapie</h3>
<p>Eine ganze Reihe von Neuerungen betrifft den Bereich der psychischen Erkrankungen. So wurde für Aufwendungen für eine <strong>psychotherapeutische Akutbehandlung</strong> mit 51 Euro ein Betrag für die Beihilfefähigkeit festgelegt. Eine Akutbehandlung kann allerdings <strong>nicht gleichzeitig</strong> mit anderen Therapieformen durchgeführt werden. Durchgeführte Akutbehandlungen werden zudem auf das Kontingent anderer Psychotherapien angerechnet.<br />
<strong>Aufwendungen für Kurzzeittherapien</strong> sind jetzt ohne Genehmigung durch die Festsetzungsstelle und ohne Gutachterverfahren für bis zu 24 Sitzungen als Einzel- oder Gruppenbehandlung beihilfefähig. In Anspruch genommene Sitzungen der Kurzzeittherapie sind bei fortdauernder Behandlung aber auf eine <strong>genehmigungspflichtige Psychotherapie anzurechnen</strong>.<br />
Betroffene sollten in jedem Fall im Vorfeld solcher Behandlungen Informationen über die jeweiligen Antragsverfahren und/oder weitergehende Hilfe einholen.<br />
Nun ist neuerdings seit dem 01.01.2021 auch die Systemische Therapie, ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Schwerpunkt auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen, insbesondere auf Interaktionen zwischen Familienmitgliedern und deren sozialer Umwelt liegt, für Erwachsene beihilfefähig. Im Regelfall sind das bis zu 36 Sitzungen. <strong>Aber Achtung:</strong> <strong>Vor Beginn</strong> der Behandlung ist die <strong>Beihilfefähigkeit</strong> durch die Festsetzungsstelle aufgrund eines Gutachtens anzuerkennen. Betroffene sollten in jedem Fall im Vorfeld solcher Behandlungen Informationen über die jeweiligen Antragsverfahren und/oder weitergehende Hilfe einholen.</p>
<p>Aufwendungen für <strong>Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen nach stationären Behandlungen </strong>sind für <strong>chronisch kranke oder schwerstkranke</strong> Personen, die das 14., in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben, beihilfefähig. Betroffene sollten in jedem Fall im Vorfeld solcher Behandlungen Informationen über die jeweiligen Antragsverfahren und/oder weitergehende Hilfe einholen.</p>
<p class="pull-right">
<h3>Begleitpersonen</h3>
<p>Seit dem 01.01.2021 werden <strong>Aufwendungen für Begleitpersonen</strong> bei stationärer Krankenhausbehandlung als <strong>beihilfefähig anerkannt</strong>. Sollte die Anwesenheit einer Begleitperson <strong>medizinisch notwendig</strong> sein, so wurden bisher die Kosten nur übernommen, wenn die Unterbringung auch direkt in dem Krankenhaus erfolgte. Nunmehr besteht die Möglichkeit, dass die <strong>Unterbringung auch außerhalb</strong> erfolgen kann, wenn eine Mitaufnahme in das Krankenhaus nicht möglich ist. Die Kosten für <strong>Unterbringung und Verpflegung</strong> der Begleitperson sind bis zur Höhe für eine Mitaufnahme der Begleitperson im Krankenhaus beihilfefähig. Die prozentuale Begrenzung für <strong>Unterkunftskosten für Begleitpersonen</strong> entfällt. Die Aufwendungen sind allerdings nur beihilfefähig, wenn <strong>die medizinische Notwendigkeit</strong> einer Begleitung <strong>gutachterlich bestätigt</strong> wird.</p>
<p class="pull-right">
<h3>Krankenhäuser/Privatkliniken/PEPP</h3>
<p>Aufgrund einer Umstellung der Krankenhausvergütung in zugelassenen Krankenhäusern auf eine Kombination aus DRG-Fallpauschalen und tagesbezogenem Pflegeentgelt musste die beihilferechtliche Ermittlung des <strong>Höchstbetrages</strong> für Krankenhausleistungen in <strong>Krankenhäusern ohne Zulassung (Privatkliniken)</strong> angepasst werden und die Pflegepersonalkosten sind gesondert zu berücksichtigen.<br />
Durch die Einführung des pauschalen Entgeltsystems für <strong>psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen</strong> ab dem Jahr 2020 sind die bisherigen festen Tagessätze nicht mehr anwendbar und die <strong>Vergleichsberechnung für den Höchstbetrag</strong> richtet sich nach dem PEPP-Entgeltkatalog (<strong>PEPP = Pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen</strong>).<br />
Entscheidend für sowohl die Rechnungslegungen als auch die Vergleichsberechnungen ist, ob es sich um Krankenhaus mit einer <strong>Zulassung nach SGB V §108</strong> handelt. Der pauschale Basisentgeltwert wird auf jeden Fall mit 300,- € angesetzt. Wenn es sich um einen <strong>geplanten Klinikaufenthalt</strong> handelt, sollte man sich auf jeden Fall <strong>vorher gründlich über die Modalitäten</strong> informieren.</p>
<p class="pull-right">
<h3>Fahrtkostenerstattung</h3>
<p>Bei Fahrten gilt seit dem 01.01.2021: Aufwendungen für <strong>notwendige Fahrten</strong> zur ambulanten Dialyse, zur Strahlentherapie oder Chemotherapie bei Krebsbehandlungen sind künftig auch <strong>ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig.</strong><br />
Für Fahrten für Behandlungen von Personen mit einem <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> mit den <strong>Merkzeichen aG, Bl oder H</strong> sowie von Personen mit einem <strong>Pflegegrad 3 bis 5</strong> wird eine ärztliche Verordnung ebenfalls nicht mehr benötigt. Allerdings muss der <strong>Anlass der Fahrt</strong> jeweils aus den eingereichten <strong>Belegen ersichtlich</strong> sein.</p>
<p>Für <strong>Fahrtkosten bei Rehabilitationsmaßnahmen</strong> und <strong>Aufwendungen für Begleitpersonen</strong> gibt es verbesserte Regelungen. Diese gelten bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen in wohnortnahen Einrichtungen, hier entfällt die bisherige Beschränkung der Fahrtkosten auf 200 Euro, stattdessen sind <strong>nachgewiesene Fahrtkosten bis zu 10 Euro pro Behandlungstag</strong> für die Hin- und Rückfahrt beihilfefähig, sofern kein kostenloser Transport durch die Einrichtung erfolgt. Allerdings sind <strong>Taxikosten</strong> bei Rehabilitationsmaßnahmen nur bei gutachterlich bestätigter <strong>medizinischer Notwendigkeit</strong> beihilfefähig.<strong> Achtung:</strong> Aufwendungen für Fahrten aufgrund einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder einer ambulanten Behandlung in der Arztpraxis sind nur dann beihilfefähig, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, die für die Fahrten ausdrücklich medizinische Gründe bescheinigt. Das gilt auch für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug. (BVerwG, Urteil 5 C 14.19 vom 5. März 2021)</p>
<p class="pull-right">
<h3>Die letzte Lebensphase</h3>
<p>Die Erstattung von <strong>Aufwendungen</strong> durch die Beihilfe für die gesundheitliche Versorgungsplanung <strong>für die letzte Lebensphase</strong> wurde um einen Paragraphen erweitert.<br />
Bietet eine vollstationäre Pflegeeinrichtung oder eine Einrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase an, sind die Aufwendungen beihilfefähig. Genauer handelt es sich entsprechend § 132g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch um Aufwendungen für eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase <strong>in zugelassenen Pflegeeinrichtungen</strong> im Sinne des § 43 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und in <strong>Einrichtungen der Eingliederungshilfe</strong> für behinderte Menschen.<br />
Die Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen richtet sich nach § 15 insbesondere Absatz 5 der Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Trägern vollstationärer Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vom 13. Dezember 2017 in Verbindung mit den Vergütungsvereinbarungen der jeweiligen Träger der Einrichtungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen.</p>
<p class="pull-right">
<h3>Thema HIV</h3>
<p>Aufwendungen für eine <strong>HIV-Präexpositionsprophylaxe</strong> sind für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, <strong>beihilfefähig</strong>. Dies gilt sowohl für ärztliche Beratungen zu Fragen der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zur Verhütung einer Ansteckung mit HIV als auch für Untersuchungen, die bei der Anwendung der für die medikamentöse Präexpositionsprophylaxe zugelassenen Arzneimittel erforderlich sind.</p>
<p>Die <strong>bisherige Ausnahmeregelung</strong>, die auf Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Fürsorgepflicht beruhte, wurde durch die Aufnahme der HIV-Präexpositionsprophylaxe unter die <strong>beihilfefähigen Früherkennungsmaßnahmen und die Vorsorge</strong> ersetzt.</p>
<p class="pull-right">
<h3>Der Beitragsbemessungssatz</h3>
<p>Zwei wichtige Bemessungssätze für die Gewährung von Beihilfe wurden zum 1.1.2021 geändert. Zum einen erhöht sich der <strong>Beitragsbemessungssatz während der Elternzeit auf 70 %</strong>, und zum anderen wird die zum 19.09.2012 eingeführte Regelung für freiwillig gesetzlich Versicherte wieder aufgehoben. Nach dieser belief sich der Bemessungssatz für alle, <strong>die nicht in die Übergangsregelung fielen</strong>, auf lediglich 70%.<br />
Nun wurde der Beitragsbemessungssatz in Höhe von 100 % für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen, die <strong>freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung</strong> versichert sind, wieder eingeführt.<br />
Eine Erhöhung des Bemessungssatzes auf 100 % erfolgt aber nur dann, wenn eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu den betreffenden Aufwendungen erfolgt, denn die Leistungen und Erstattungen der Krankenkasse sind anzurechnen.</p>
<p class="pull-right">
<h3>Sehhilfen</h3>
<p>Die beihilfefähigen Aufwendungen für <strong>visusverbessernde Maßnahmen</strong>, die nicht mit Sehhilfen ausgeglichen werden können, also die <strong>chirurgische Hornhautkorrektur</strong> durch Laserbehandlung oder die <strong>Implantation</strong> einer Linse und die dafür notwendigen Voraussetzungen, sind zusammenfassend geregelt.</p>
<p><strong>Vor Aufnahme</strong> der Behandlung ist unbedingt die <strong>Zustimmung der Festsetzungsstelle</strong> einzuholen. Und endlich: <strong>Sehhilfen</strong> sind auch über das 18. Lebensjahr hinaus <strong>wieder beihilfefähig</strong>. Die bisherigen Einschränkungen für Brillengläser hinsichtlich eines speziellen Visuswertes oder einer Mindest-Dioptrienzahl entfallen. Es müssen daher vom <strong>Optiker auf den Rechnungen</strong> wieder <strong>ergänzende Angaben</strong> gemacht werden, wie z.B. der Preis für weiße Markengläser und eventuelle Zuschläge.</p>
<p class="pull-right">
<h3>Haarersatz</h3>
<p>Gute Nachrichten für alle Beihilfeberechtigten, ihre Angehörigen und Betreuer: Die <strong>Beihilfefähigkeit von Perücken</strong>, die aufgrund einer medizinischen Indikation benötigt werden, wurde deutlich verbessert. Denn die Zeiträume für die Neubeschaffungen haben sich verringert. Unterschieden wird zwischen Kunst- und Echthaarperücken. Der Zeitraum für eine erneute Beschaffung wurde bei einer <strong>Kunststoffperücke von zwei Jahren auf ein Jahr</strong> und bei <strong>Echthaarperücken von 4 Jahren auf zwei Jahre</strong> verkürzt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn Betreuer bei beihilfeberechtigten Klienten ganz sichergehen wollen, wirklich alles Nötige und Mögliche für ihre Betreuten zu tun, sollten sie auf den <strong>Komplett-Service der Medirenta</strong> zurückgreifen. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.</p>
<p>Medirenta ist die führende Beihilfeberatung in Deutschland. Die Kanzlei aus Berlin hilft seit rund 40 Jahren Privatversicherten, Beamten und deren Angehörigen durch den Abrechnungs-Dschungel bei Kranken- und Pflegekosten und übernimmt für ihre Mandanten sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten. Medirenta ist als Rechtsdienstleister gerichtlich zugelassen und bundesweit tätig. <a href="http://www.medirenta.de">www.medirenta.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/wichtige-aenderungen-im-beihilferecht/">Wichtige Änderungen im Beihilferecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>So schaffen Sie Sicherheit für Ihre Klienten.</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/so-schaffen-sie-sicherheit-fuer-ihre-klienten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2020 16:11:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissen & Wissenswertes]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/wissen-wissenswertes/so-schaffen-sie-sicherheit-fuer-ihre-klienten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Erwarten Sie immer wieder Überraschungen bei den Beihilfe- und Krankenkostenabrechnungen für Ihre Klienten?Als Betreuerin und Betreuer sind Sie beinahe täglich mit einer ganzen Reihe von Formalitäten befasst.Ganz zu schweigen von den Herausforderungen der aktuellen Lage! Für Beihilfeberechtigte und Privatversicherte bietet Medirenta den Komplett-Service:Wir übernehmen für Ihre Klienten alle Vorgänge rund um deren Beihilfe, Kranken- undPflegekosten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/so-schaffen-sie-sicherheit-fuer-ihre-klienten/">So schaffen Sie Sicherheit für Ihre Klienten.</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Erwarten Sie immer wieder Überraschungen bei den Beihilfe- und Krankenkostenabrechnungen für Ihre Klienten?<br />Als Betreuerin und Betreuer sind Sie beinahe täglich mit einer ganzen Reihe von Formalitäten befasst.<br />Ganz zu schweigen von den Herausforderungen der aktuellen Lage!</p>
<p>Für Beihilfeberechtigte und Privatversicherte bietet Medirenta den Komplett-Service:<br />Wir übernehmen für Ihre Klienten alle Vorgänge rund um deren Beihilfe, Kranken- und<br />Pflegekosten inklusive Zahlungsverkehr – mit gerichtsverwertbarer Abrechnung.</p>
<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/so-schaffen-sie-sicherheit-fuer-ihre-klienten/">So schaffen Sie Sicherheit für Ihre Klienten.</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mehrwert – Relevantes für Betreuer</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/mehrwert-relevantes-fuer-betreuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Medirenta]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2020 13:04:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissen & Wissenswertes]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/wissen-wissenswertes/mehrwert-relevantes-fuer-betreuer/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Neu! Gerade erschienen! Die unentbehrliche Übersicht hilfreicher Anbieter für den Bereich der rechtlichen Betreuung:Mehrwert – Relevantes für BetreuerDieses Kompendium versammelt die relevanten Dienstleister aus den unterschiedlichsten Fachgebieten, von A wie Ausbildung bis V wie Versicherungen. „Die vorliegende Broschüre mit dem zutreffenden Titel „Mehrwert“ stellt eine hervorragende Übersicht dar … “, sagt Diplom-Rechtspfleger Uwe Harm in [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/mehrwert-relevantes-fuer-betreuer/">Mehrwert – Relevantes für Betreuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Neu! Gerade erschienen!</strong></p>
<p>Die unentbehrliche Übersicht hilfreicher Anbieter für den Bereich der rechtlichen Betreuung:<br /><strong>Mehrwert – Relevantes für Betreuer</strong><br />Dieses Kompendium versammelt die relevanten Dienstleister aus den unterschiedlichsten Fachgebieten, von A wie Ausbildung bis V wie Versicherungen. „Die vorliegende Broschüre mit dem zutreffenden Titel „Mehrwert“ stellt eine hervorragende Übersicht dar … “, sagt Diplom-Rechtspfleger Uwe Harm in seinem Vorwort.<br />Das Kompendium können Sie in jeder Buchhandlung für 5 Euro plus Porto bestellen oder direkt auf <a href="http://www.relevantesfuerbetreuer.de" target="_blank" rel="noopener" class="ext">www.relevantesfuerbetreuer.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/mehrwert-relevantes-fuer-betreuer/">Mehrwert – Relevantes für Betreuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/betreuung-von-menschen-mit-migrationshintergrund/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jan 2018 09:56:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissen & Wissenswertes]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/wissen-wissenswertes/betreuung-von-menschen-mit-migrationshintergrund/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Anteil von Betreuten mit Migrationshintergrund steigt, gleichzeitig nimmt das familiäre Unterstützungspotenzial ab. Betreuer müssen sich diesen kulturellen, sprachlichen und rechtlichen Herausforderungen stellen.&#160;Die Autoren erläutern die Besonderheiten der Betreuung von Menschen anderer Herkunftsländer, stellen Best-Practice-Fälle der Betreuungsarbeit vor dem Hintergrund unterschiedlicher Kulturen vor. Hier gilt es, nicht nur kommunikative und kulturelle Besonderheiten zu beachten, Wertesysteme [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/betreuung-von-menschen-mit-migrationshintergrund/">Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Anteil von Betreuten mit Migrationshintergrund steigt, gleichzeitig nimmt das familiäre Unterstützungspotenzial ab. Betreuer müssen sich diesen kulturellen, sprachlichen und rechtlichen Herausforderungen stellen.&nbsp;Die Autoren erläutern die Besonderheiten der Betreuung von Menschen anderer Herkunftsländer, stellen Best-Practice-Fälle der Betreuungsarbeit vor dem Hintergrund unterschiedlicher Kulturen vor.</p>
<p>  <span id="more-1195"></span>  </p>
<p>Hier gilt es, nicht nur kommunikative und kulturelle Besonderheiten zu beachten, Wertesysteme zu kennen und Missverständnisse zu vermeiden. Es stellen sich auch spezielle Rechtsfragen, z.B. im Hinblick auf den Aufenthalt und internationale Rechtsbezüge. Auf Seiten des Betreuers ist zudem eine besondere Sensibilität für die unbekannten Kulturen erforderlich.&nbsp;</p>
<p>Praxisnah und aktuell geben die erfahrenen Autoren einen Überblick zu den Fragen der rechtlichen Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund und bieten einen anschaulichen Zugang zu den erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten. Enthalten sind zahlreiche Hilfsmittel, z.B. Arbeitshilfen, Checklisten und Muster (muttersprachliche Informationen zum Betreuungsrecht, Anamnesebögen etc.) für den alltäglichen Gebrauch sowie Übersichten, hilfreiche Links und Adressen.</p>
<p>Ihre Vorteile:</p>
<ul>
<li>Überblick zu Betreuung und Migration</li>
<li>Verständliche Erläuterungen von erfahrenen Fachleuten</li>
<li>Zahlreiche Praxisbeispiele und -hilfen</li>
</ul>
<p class="span-block"><a class="ext" title="Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund" href="https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/betreuung-von-menschen-mit-migrationshintergrund-1/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ISBN: 978-3-8462-0724-6</a><br />2018 <br />420 Seiten 16,5 x 24,4 cm Buch (Softcover)<br />auch als E-Book erhältlich</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/betreuung-von-menschen-mit-migrationshintergrund/">Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Textausgabe zum Flüchtlingsrecht</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/textausgabe-zum-fluechtlingsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jun 2016 12:50:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissen & Wissenswertes]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/wissen-wissenswertes/textausgabe-zum-fluechtlingsrecht/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Soeben ist in der Reihe &#8222;Textausgaben zum Sozialrecht&#8220; die Ausgabe zum Flüchtlingsrecht im Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. erschienen. Die Textausgabe enthält die Rechtsgrundlagen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Flüchtlinge in Deutschland. Neben dem Asyl- und Aufenthaltsrecht werden auf über 670 Seiten auch Auszüge aus dem Grundgesetz und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/textausgabe-zum-fluechtlingsrecht/">Textausgabe zum Flüchtlingsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Soeben ist in der Reihe <strong>&#8222;Textausgaben zum Sozialrecht&#8220;</strong> die Ausgabe zum Flüchtlingsrecht im Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. erschienen.</p>
<p>Die Textausgabe enthält die Rechtsgrundlagen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Flüchtlinge in Deutschland. Neben dem Asyl- und Aufenthaltsrecht werden auf über 670 Seiten auch Auszüge aus dem Grundgesetz und aus einzelnen Sozialgesetzbüchern dokumentiert.</p>
<p>  <span id="more-556"></span>  </p>
<p>Die aufgenommenen Vorschriften sind auf dem Stand des sog. Asylpaketes II, das am 17.03.2016 in Kraft getreten ist.</p>
<p>Auflage: 2016<br /> Seitenzahl: 676<br /> ISBN: 978-3-7841-2783-5<br /> Herausgeber: <a class="ext" title="Link öffnen" href="https://www.deutscher-verein.de/de/buchshop-textausgaben-zum-sozialrecht-1540.html?PAGE=artikel_detail&amp;artikel_id=209" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und Lambertus-Verlag</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/textausgabe-zum-fluechtlingsrecht/">Textausgabe zum Flüchtlingsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Berufsbetreuer in Berlin</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/berufsbetreuer-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BVfB e.V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Nov 2015 10:18:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissen & Wissenswertes]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/wissen-wissenswertes/berufsbetreuer-in-berlin/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bericht über die Arbeit der Berufsbetreuer https://www.youtube.com/watch?v=fUB6wldbpMo in Berlin</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/berufsbetreuer-in-berlin/">Berufsbetreuer in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Bericht über die Arbeit der Berufsbetreuer</h2>
<p><a class="ext" title="Link öffnen" href="https://www.youtube.com/watch?v=fUB6wldbpMo" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.youtube.com/watch?v=fUB6wldbpMo</a></p>
<p>in Berlin</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/berufsbetreuer-in-berlin/">Berufsbetreuer in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Beihilfe-Geschichten</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/beihilfe-geschichten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Albrecht Basse]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Apr 2014 13:30:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissen & Wissenswertes]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/wissen-wissenswertes/beihilfe-geschichten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Neues Buch – nicht nur für Beamte 26 Geschichten rund um das Thema Beihilfe, das klingt zunächst nur mäßig spannend. Für alle jedoch, die beruflich damit zu tun haben – wie z.B. Betreuer – , sind die kurzen, aber wahren Geschichten sehr interessant. Versicherungstarife und Beihilfebestimmungen – das klingt für die meisten unserer Mitmenschen erst [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/beihilfe-geschichten/">Beihilfe-Geschichten</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Neues Buch – nicht nur für Beamte</h2>
<p>26 Geschichten rund um das Thema Beihilfe, das klingt zunächst nur mäßig spannend.<br /> Für alle jedoch, die beruflich damit zu tun haben – wie z.B. Betreuer – , sind die kurzen, aber wahren Geschichten sehr interessant.</p>
<p>Versicherungstarife und Beihilfebestimmungen – das klingt für die meisten unserer Mitmenschen erst einmal trocken bis entsetzlich. Dass es aber auch bei solchen Themen spannende Aufgaben gibt, die es mit Engagement und Fachwissen zu bewältigen gilt, wird in diesem Buch anhand tatsächlicher Ereignisse kurzweilig illustriert.</p>
<p>  <span id="more-554"></span>  </p>
<p>Die Geschichten drehen sich alle um Schwierigkeiten, die Beamte, Privatversicherte und deren Angehörige bei ihrer Krankenkostenabrechnung erleben können. Dieses Buch soll die komplexe Rechtsdienstleistung des Beihilfeberaters bekannter machen – und das gelingt auf charmante Weise.<br /> Das Buch ist für 10 Euro im Buchhandel oder direkt beim Verlag <a class="ext" title="Link öffnen" href="https://www.basseundlechner.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.basseundlechner.de</a> erhältlich.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/beihilfe-geschichten/">Beihilfe-Geschichten</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Handlungsbedarf für Berufsbetreuer</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/handlungsbedarf-fuer-berufsbetreuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Helge Wittrodt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 May 2013 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissen & Wissenswertes]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/unternehmen-betreuung-2/handlungsbedarf-fuer-berufsbetreuer/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit der Umstellung auf das SEPA Zahlungssystem für Betreute und Betreuer jetzt beginnen Ab dem 1. Februar 2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften – auch innerhalb Deutschlands – dann nach dem europaweit einheitlichen SEPA Verfahren vorzunehmen. Wesentliches Merkmal der SEPA-Produkte ist die Verwendung der Internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der Internationalen Bankleitzahl (BIC). Für Sie bedeutet [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/handlungsbedarf-fuer-berufsbetreuer/">Handlungsbedarf für Berufsbetreuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit der Umstellung auf das SEPA Zahlungssystem für Betreute und Betreuer jetzt beginnen</strong></p>
<p>Ab dem 1. Februar 2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften – auch innerhalb Deutschlands – dann nach dem europaweit einheitlichen SEPA Verfahren vorzunehmen.</p>
<p>Wesentliches Merkmal der SEPA-Produkte ist die Verwendung der Internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der Internationalen Bankleitzahl (BIC). Für Sie bedeutet das in den Electronic Banking-Produkten, im Online-Banking oder bei einer Einzelüberweisung per Vordruck Folgendes für die SEPA-Umstellung:</p>
<p>Ab Februar 2014 genügt bei einer nationalen SEPA-Überweisung die Angabe der IBAN. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen geben Sie bis zum 31. Januar 2016 zusätzlich zur IBAN immer auch den BIC an.</p>
<p><span id="more-721"></span></p>
<p>Ab Februar 2016 brauchen Sie für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften, ob im Inland oder grenzüberschreitend, nur die IBAN anzugeben. Kontonummer und Bankleitzahl können dann nicht mehr verwendet werden.</p>
<p>Der europäische Gesetzgeber hat mit der sogenannten „SEPA-Migrationsverordnung“ Anfang 2012 unter anderem festgelegt, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen.</p>
<p>Für Unternehmen wird die SEPA-Umstellung je nach Nutzungsumfang arbeitsintensiv sein: Durch die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung der deutschen Lastschrift- und Überweisungsverfahren stehen Sie vor der Herausforderung, die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren rechtzeitig vor diesem Stichtag zu meistern. Bis dahin müssen Sie Ihre Zahlungsverkehrsanwendungen und Buchhaltungssysteme für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen fit gemacht haben.</p>
<p>Gehen Sie aufgrund dieser weitreichenden Auswirkungen die Umstellung bereits heute strukturiert an. Identifizieren Sie dazu frühzeitig die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen für die SEPA-Umstellung und setzen Sie diese aktiv um.<br />
Teilschritte der SEPA-Umstellung:</p>
<ol>
<li>Anpassung Ihres Finanzbuchhaltungssystems und Ihrer Zahlungsverkehrsanwendungen auf die neuen SEPA-Zahlverfahren</li>
<li>Ergänzung der Angaben auf Ihren Geschäftspapieren um Ihre IBAN und den BIC Ihrer Sparkasse</li>
<li>Erfassung von IBAN und BIC Ihrer Kunden und Geschäftspartner in Ihrer Buchhaltung</li>
<li>Nutzung von SEPA-Lastschriftmandaten statt der bisherigen Einzugsermächtigung</li>
</ol>
<p>Auf Berufsbeteuer bezogen heißt das:</p>
<ul>
<li>Prüfung aller Zahlungsvorgänge Ihrer Betreuten und Anpassung aller Einzugsermächtigungen und Daueraufträge.</li>
<li>Prüfung und Anpassung ihrer eigenen Zahlungsvorgänge als Unternehmer zur Angabe der IBAN und BIC anstatt BLZ und Kontonummer.</li>
<li>Ihr individueller Zeit- und Maßnahmenplan für die SEPA-Umstellung sollte so ausgerichtet sein, dass Sie alle Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Zahlverfahren rechtzeitig vor dem 1. Februar 2014 umgestellt haben.</li>
</ul>
<p>Sie werden bei gründlicher Analyse des notwendigen Arbeitsumfanges schnell feststellen, dass die Monate bis zum 01.02.2014 nicht wirklich viel Zeit zur Erledigung aller Maßnahmen darstellen. Sie können sich zudem viel Arbeit sparen können, wenn Sie bereits jetzt z.B.in den Vorgängen der Betreuten und z.B. in Ihren Vergütungsanträgen die Umstellung vornehmen. So können Änderungen bereits laufend ohne großen Aufwand einfließen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass sie umständlich Angaben nachreichen müssen und es zu Zahlungsverzögerungen kommt.<br />
Beachten Sie, dass es bei der Umstellung auch auf die Zu- und Zusammenarbeit mit Dritten ankommt. Selbst in einem Kraftakt kurz vor der Umstellung können Sie die Umstellung dann nicht abschließen. Diverse Zahlungsverzüge und erheblicher Zusatzaufwand wären die Folge.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/wissen-wissenswertes/handlungsbedarf-fuer-berufsbetreuer/">Handlungsbedarf für Berufsbetreuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
