Verbände sehen gesetzgeberischen Handlungsbedarf
Die ersten Ergebnisse der Arbeiten auf den Prüfständen liegen jetzt vor. Nachdem im Jahr 2010 in den Stellungnahmen zu den Auswirkungen der UNO-Behindertenrechtskonvention auf das Betreuungswesen die Standardformulierung lautete, dass einzelne gesetzliche Tatbestände im Betreuungsgesetz „auf den Prüfstand gehörten“, haben nun erste Verbände konkreten Änderungsbedarf beim Gesetzgeber angemeldet.
Der Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB) schlägt in einer Stellungnahme zur UNO-BRK vor, im § 1896 BGB die Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung zu präzisieren. Weil darin die medizinische Sichtweise der Betroffenen dominiere, würden die Gutachter die Probleme der Lebensumstände und Ressourcen nicht hinreichend berücksichtigen, was durch eine Erweiterung des gesetzlichen Gutachtenauftrages