Endlich haben wir Gewissheit: Zeitnah heißt im Behörden- und Amtsdeutsch mehrere Jahre.
Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag bekanntermaßen eine zeitnahe angemessene Anpassung der Betreuervergütung angekündigt. Zu diesem Vorhaben haben sich nun die Justizminister in einem Beschluss auf der Frühjahrskonferenz geäußert und erneut eine zeitnahe und qualitätsbezogene Vergütungsanpassung angekündigt, die nicht isoliert von der laufenden Strukturdebatte erfolgen dürfe. Im Klartext bedeutet das: Da das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zunächst eine breit angelegte Debatte zu den beiden Studien zur Qualität in der rechtlichen Betreuung und zum Erforderlichkeitsgrundsatz plant, die frühestens im Herbst 2019 enden wird, ist eine Erhöhung der Betreuervergütung bis Mitte 2020 nahezu ausgeschlossen und auch in dieser Legislaturperiode alles andere als sicher.