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- Dr. Jörg Tänzer
BSG: keine Kürzung ambulanter Betreuung wegen rechtlicher Betreuung
Der 8. Senat des Bundessozialgerichts wird in mehreren Entscheidungen ein Konzept zur effektiven Abgrenzung von sozialer und rechtlicher Betreuung entwickeln.
Am letzten Tag des 1. Halbjahres erging die erste Entscheidung über eine ganze Serie von Rechtsmitteln, die der Landschaftsverband Rheinland (LVR) gegen Urteile des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts eingelegt hatte. Wegen mehrerer Verfahrensfehler verwies das BSG zwar den Fall eines seelisch behinderten jungen Volljährigen (B 8 SO 7/15) zur Neuverhandlung zurück an das LSG.