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- Dr. Jörg Tänzer
Scheinbare Einschränkung der BGT-Position auf Eilfälle
Die Sparbemühungen der Länderjustizminister haben Unterstützung beim Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) gefunden.
Der BGT veröffentlicht „Überlegungen“ zum Thema seiner stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Andrea Diekmann, Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin. Diekmann begrüßt dabei die Position der Justizministerkonferenz zur Einführung eines Angehörigenvertretungsrechts im Aufgabenbereich der Gesundheitssorge.
Während die Justizminister bisher die Vertretungsbefugnis zur Einwilligung oder Nichteinwilligung in ärztliche Maßnahmen auf Ehegatten und Lebenspartner beschränken wollen, hält Diekmann eine Ausweitung der Befugnis auf volljährige Kinder gegenüber ihren Eltern für zulässig. Die Justizminister wollen die Vertretungsbefugnis der Angehörigen auch auf die mit der Gesundheitssorge zusammenhängende Bereiche wie den Abschluss erforderlich werdender Rechtsgeschäften und die Geltendmachung von an den Krankheitsfall, Unfall oder Pflegefall geknüpften Sozial-, Versicherungs- oder Beihilfeleistungen. Diekmann äußert sich dazu nicht.