Bundesregierung will 15 % Vergütungserhöhung

Zustimmung der Länder nur für 11 % ?

Das Bundeskabinett hat einen „Formulierungsvorschlag“ für einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Erhöhung der Betreuervergütung um 15 % behandelt. Dies würde Erhöhungen der drei Stundensätze auf 50,50 €, 38,50 € und 31,00 € bedeuten.

Über die Kabinettsvorlage hatte als erste Zeitung die Passauer Neue Presse berichtet und als Erhöhungssatz 11 % mitgeteilt. Dieser Prozentsatz würde in der höchsten Vergütungsstufe 49 € entsprechen. Möglicherweise werden die Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Absenkung der Erhöhung auf diese 11 % durchzusetzen versuchen. Eine Vergütungserhöhung ist im Bundesrat zustimmungsbedürftig.

Mit der gleichen Formulierungshilfe soll auch das gesetzliche Angehörigenvertretungsrecht auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung will die Vertretungsbefugnisse aber im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Länder auf die reine Gesundheitssorge beschränken.

Die Länder erhoffen sich durch die Einführung des gesetzlichen Vertretungsrechts Einsparungen bei den Betreuungsgerichten, weil Ehegatten und Lebenspartner nicht mehr als Betreuer bestellt und überwacht werden müssen. Die Bundesregierung hatte die Initiative der Länder zunächst zurückgewiesen. Das gesetzliche Angehörigenvertretungsrecht ist offensichtlich der Preis der Länder für die Betreuervergütungserhöhung.