Bundesregierung will Vergütungserhöhung, Länder blockieren noch

Regierungsfraktionen wollen Gesetzentwurf jetzt auf den Weg bringen

Die zuständigen Rechtspolitiker der beiden Koalitionsfraktionen haben in Pressemitteilungen übereinstimmend erklärt, dass die Betreuervergütungen noch in diesem Jahr erhöht werden sollen.

Die SPD-Fraktion  teilte mit, die Fraktionen hätten sich darauf geeinigt, den Vorschlag von Bundesjustizminister Maas (SPD) mit einer Erhöhung um 15 % zu unterstützen. Die CDU-/CSU-Fraktion nennt in ihrer Mitteilung keinen Erhöhungsfaktor und bezieht sich in der Begründung einer Erhöhung nur auf die Betreuungsvereine.

Die SPD-Fraktion nennt die Vergütungserhöhung „überfällig“ und stellt am Ende ihrer Erklärung fest, die sich zunächst auch mit den Betreuungsvereinen befasst: „Wer die anspruchsvolle Aufgabe eines Betreuers übernimmt, hat ein Recht auf eine anständige Bezahlung. Nur dann ist gewährleistet, dass motivierte Betreuer diese wichtige Aufgabe in ausreichender Zahl übernehmen.“

Bisher ist aber noch nicht erkennbar, dass ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Bundestages auch eine Mehrheit im Bundesrat finden würde. Die Justizminister und Rechtspolitiker der Länder haben in Antworten auf die Erhöhungsforderung des „Kasseler Forums“ (die im Betreuungswesen tätigen Verbände, auch der BVfB) alle übereinstimmend auf die Erhebung des Einkommens der Berufsbetreuer durch das Bundesjustizministerium und das ISG verwiesen. Der Bericht liegt im Entwurf seit einem Monat vor, wurde aber noch nicht veröffentlicht, weil die Länderjustizminister die erhobenen Daten in Frage gestellt haben.

Eine Erhöhung um 15 % würde in der höchsten Stufe einen Stundensatz von 50,60 € ergeben. Die beiden niedrigeren Stundensätze würden dann künftig 38,50 € und 31,- € betragen. Die Verbände des Kasseler Forums hatten einen Inflationsausgleich seit der letzten Erhöhung im Jahr 2005 und entsprechend 54 € in der höchsten Stufe gefordert. Der CDU-Bundesparteitag 2014 hatte eine „moderate“ Vergütungserhöhung beschlossen. Aus unionsgeführten Justizministerien war zu hören, wenn überhaupt eine Vergütungserhöhung mitgetragen würde, dann nur auf unter 50 € in der höchsten Stufe.

Dass jetzt ein politischer Konsens in der Bundesregierung mit einer 15%igen Erhöhung veröffentlicht wird, könnte auch bedeuten, dass die Länder, die die Erhöhung allein bezahlen müssen, dazu bewogen werden sollen, am Ende einem Gesetzentwurf mit 49 € Stundensatz zuzustimmen.