- Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28.11.2018 - XII ZB 517/17 -
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung fortgeführt, dass der vergütungsrechtlich relevante Heimbegriff (§ 5 Abs. 3 VBVG) und der damit verbundene geringere Stundenansatz des Betreuers nach § 5 Abs. 1 Satz 1 VBVG nicht gegeben ist, wenn die betroffene betreute Person in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt und ambulante Pflegeleistungen bezieht. Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist für die Einstufung der Einrichtung als Heim nicht ausschlaggebend.