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- Dr. Jörg Tänzer
Obdachlosigkeit programmiert: Verwaltungsgerichtliche Abgrenzung der PsychKG-Unterbringung
Nachdem eine Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft deren kommunalem Träger wegen angerichteter kostenintensiver Schäden nicht mehr zumutbar ist, wird sich der für diesen Aufgabenkreis zuständige Betreuer intensiv um Unterbringungsmöglichkeiten nach dem Unterbringungsgesetz bemühen und professionelle Hilfe für den Kläger anstreben müssen.