Keine weiteren ausdrücklichen Pflichten für Betreuer im Genehmigungsverfahren
Das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme, über dessen letzte Entwurfsfassung der Bundestag heute in letzter Lesung abstimmt, enthält gegenüber der ursprünglichen Entwurfsfassung (Bt-Drs. 17/11513 ) einige Erweiterungen, die auf Betreiben der Regierungsfraktionen aufgenommen wurden (Ausschussdrucksache 17(6)230)