Bei Erfolglosigkeit Weiterzahlung bisheriger Miete über 6 Monate hinaus
Nach einer Kostensenkungsaufforderung durch den kommunalen Leistungsträger (SGB II und XII) wegen unangemessener hoher Miete muss der Leistungsberechtigte oder sein Betreuer die Unzumutbarkeit der Umzugsaufforderung darlegen – mit den Nachweis der Erfolglosigkeit intensiver Suchbemühungen. Dann muss die Kommune die bisherige unangemessene Miete auch über den 6-Monatszeitraum gem. § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II hinaus weiterzahlen, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 05.03.2014 (L 12 AS 5254/13 ER-B).