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- Dr. Jörg Tänzer
Jobcenter forderte rechtswidrig Mahngebühr nach Erstattungsforderung
Betreuer dürfen auch dann einen Rechtsanwalt mit der Einlegung eines Widerspruchs beauftragen und können im Erfolgsfall Ersatz der Anwaltsgebühren gem. § 63 SGB X verlangen, wenn es sich um einen geringen Streit- oder Gegenstandswert handelte. Das Bundessozialgericht bestätigte mit Urteil vom 02.11.2012 (B 4 AS 97/11 R) die Verpflichtung eines Jobcenters, die Anwaltskosten für das Verfahren über den Widerspruch gegen eine gebührenpflichtige Mahnung wegen einer Erstattungsforderung zu übernehmen.