BSG: Sozialhilfeträger auch bei hauswirtschaftliche Leistungen an Vergütungsverträge gebunden
Im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII muss der Sozialhilfeträger, wenn der Betroffene Pflegesachleistungen nach dem SGB XI in Anspruch nimmt, die Leistungen, die die Pflegekasse nicht übernimmt, nach den Sätzen der Pflegekassen bezahlen. Dies hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 22. März 2012 festgestellt (B 8 SO 1/11 R).