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- Dr. Jörg Tänzer
Beratung und Unterstützung durch Sozialhilfeträger – Abgrenzungsbedarf zur rechtlichen Betreuung
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge hat eine Arbeitshilfe zu den Leistungen der Beratung und Unterstützung für Sozialhilfeempfänger (sowie Aktivierung und Leistungsabsprachen/Förderplan) veröffentlicht. Die Arbeitshilfe zielt im Schwerpunkt auf die Beratung und Unterstützung von Personen, denen außerhalb von Einrichtungen (monetäre) Leistungen (nur) nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII (nicht Eingliederungshilfeleistungen nach dem 6. Kapitel) zu erbringen sind.