Anmeldefrist nochmals verlängert bis 30.06.2021

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.

Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein halbes Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail!

Da es sich bei den Betroffenen zum Teil um Menschen mit kognitiven Einschränkungen handelt, die auch heute noch in Einrichtungen leben und sich kaum über allgemein zugängliche Quellen wie das Internet, Zeitungen oder Zeitschriften informieren können, sind die Möglichkeiten der Stiftung begrenzt, Betroffene direkt zu erreichen. Wir berichteten bereits 2017 darüber.

Weitere Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe können Sie dem anliegendem Dokument und der Website der Stiftung: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de entnehmen. Fragen können Sie jederzeit an die E-Mail-Adresse info@stiftung-anerkennung-hilfe.de richten.

A.d.R.: Aus Rückmeldungen von Berufsbetreuern können wir berichten, dass die Zusammenarbeit mit der Stiftung als sehr positiv geschildert wird und somit bereits vielen Betreuten mit der finanziellen Entschädigung geholfen werden konnte.