BVfB: Programmbeschwerde gegen bewusst einseitige Darstellung
Die Redaktion des ZDF-Magazins „Frontal21“ hat in dem Beitrag „Wie Berufsbetreuer abkassieren – Entrechtet und entmündigt“ die Programmgrundsätze des ZDF verletzt. Diese Auffassung vertritt der Bundesverband freier Berufsbetreuer in einer formellen Programmbeschwerde gem. § 21 ZDF-Satzung.
Die beiden Fälle seien einseitig dargestellt worden nur anhand von Behauptungen der Kinder der Betroffenen sowie der wenigen Unterlagen, die diesen vorliegen. Den angegriffenen Rechtsanwälten wurde zwar Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese durften sich aber gar nicht zur Sache äußern, weil sie in Erfüllung ihres Mandates der Schweigepflicht unterliegen und sich gem. § 203 StGB strafbar gemacht hätten, wenn sie mit der Darstellung der Sach- und Rechtslage auch die persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten offenbart hätten.