Frontal21-Beitrag verletzt Programmgrundsätze des ZDF

BVfB: Programmbeschwerde gegen bewusst einseitige Darstellung

Die Redaktion des ZDF-Magazins „Frontal21“ hat in dem Beitrag „Wie Berufsbetreuer abkassieren – Entrechtet und entmündigt“ die Programmgrundsätze des ZDF verletzt. Diese Auffassung vertritt der Bundesverband freier Berufsbetreuer in einer formellen Programmbeschwerde gem. § 21 ZDF-Satzung.

Die beiden Fälle seien einseitig dargestellt worden nur anhand von Behauptungen der Kinder der Betroffenen sowie der wenigen Unterlagen, die diesen vorliegen. Den angegriffenen Rechtsanwälten wurde zwar Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese durften sich aber gar nicht zur Sache äußern, weil sie in Erfüllung ihres Mandates der Schweigepflicht unterliegen und sich gem. § 203 StGB strafbar gemacht hätten, wenn sie mit der Darstellung der Sach- und Rechtslage auch die persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten offenbart hätten.

Es sei für die Redaktion von vornherein erkennbar gewesen, dass der Sachverhalt aus rechtlichen Gründen gar nicht vollständig dargestellt werden konnte, sondern wichtige Tatsache weggelassen werden mussten. Gleichwohl werde suggeriert, dass berechtigte Interessen der Angehörigen verletzt worden seien, so Dr. Jörg Tänzer, fachlicher Geschäftsführer des BVfB.

Nach Abschnitt III Abs. 4 der ZDF-Programmrichtlinie müssen Informationssendungen durch Darstellung der wesentlichen Materialien der eigenen Meinungsbildung dienen. „…Sie dürfen dabei nicht durch Weglassen wichtiger Tatsachen, durch Verfälschung oder durch Suggestivmethoden die persönliche Entscheidung zu bestimmen versuchen.”

Auch die zuständigen Amtsgerichte durften zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen aus Datenschutzgründen keine detaillierten Auskünfte erteilen. Diese gerichtliche Praxis war der Redaktion offensichtlich auch bekannt.  Der Frontal21-Beitrag ähnelt in Machart und Zielrichtung sowie der Beiziehung des sogenannten „Betreuungsrechtsexperten“ Volker Thieler bis ins Detail den WDR-Sendungen „Betreut und betrogen“, „Entmündigt: Wenn Betreuung zum Alptraum wird – Der Film“ sowie „Betreuung- Wenn ein Fremder das Leben bestimmt“.

Wenn aber der Redaktion von vornherein klar ist, dass ein Beitrag nur unter Verletzung der Programmrichtlinie montiert werden kann, hätte die Recherche anders angelegt oder der Beitrag eben nicht abgenommen und gesendet werden dürfen, schließt die Programmbeschwerde.

„..Die beiden größten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten befassen sich seit Jahren mit dem Betreuungsrecht, aber immer nur unter einem Aspekt mit dem Betreuungsrecht: der Staat soll sich aus der Familie raushalten, die Angehörigen wissen viel besser als die inkompetenten und gierigen Berufsbetreuer, was gut für die Betroffenen ist: Vorsorgevollmachten statt Betreuungen!“, kritisiert Dr. Jörg Tänzer und fordert vom ZDF: „Auch wenn es nur die kleine Gruppe von 15.000 Berufsbetreuern betrifft: Öffentlich-rechtliche Anstalten sollten in einer Phase, in der ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt wird, keinen Kampagnenjournalismus betreiben.“