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- Dr. Jörg Tänzer
Erstattungsforderungen frühestens ab der 2. Juliwoche geltend machen
Die gesetzliche Umsatzsteuerfreiheit der Betreuervergütungen wird voraussichtlich zum 1. Juli 2013 in Kraft treten. Bedeutung hat das Gesetz daher frühestens erst im August, wenn eigentlich die Umsatzsteuer für Juli fällig würde.
Für die gegenwärtigen und die vergangenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten spielt das Gesetz dagegen keine Rolle. Hier ist nur die Entscheidung des Bundesfinanzhofes V R 7/11 von Bedeutung, die feststellt, dass die Umsatzsteuerpflicht für selbständige Berufsbetreuer europarechtlich „schon immer“ unzulässig war und bleibt.