Erstattungsanträge an das Finanzamt für 2007 bis Jahresende stellen
Selbständige Berufsbetreuer können im Rahmen des am Bundesfinanzhof noch anhängigen Verfahrens V R 7/11 die Chance erhalten, die von Ihnen abgeführten Umsatzsteuern für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2007 erstattet zu bekommen. Für den Fall, dass der BFH endgültig zugunsten der Umsatzsteuerfreiheit von Betreuervergütungen entscheiden sollte, muss bis zum 31. Dezember 2012 die Rückforderung der Umsatzsteuer für das Jahr 2007 geltend gemacht werden.