Oberlandesgericht Schleswig untersagt Vertragsklauseln einer Direktbank
Eine Bank darf für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) keine Geschäftsbedingung verwenden, nach der ein Kunde mit der Umstellung auf das P-Konto einen eingeräumten Dispokredit verliert und seine Bank- und Kreditkarten nicht mehr nutzen kann. Das hat das OLG Schleswig einer Direktbank auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands untersagt (Urteil vom 26.6.2012 2 U 10/11).