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- Dr. Jörg Tänzer
Kein Rechtsanspruch auf Standardtarif bei Zuordnung zur PKV
Aus der gesetzlichen Pflicht zur privaten Krankenversicherung seit dem 1.1.2009 folgt ein Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif auch dann, wenn ein vorheriger Krankenver-sicherungsvertrag in einem Standardtarif wegen Falschangaben bei den Gesundheitsfragen vom Versicherungsunternehmen angefochten wurde. Dies hat das Landgericht Schwerin entschieden.