„Wiederbelebung“ der Behördenbetreuung?

Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg vom 07.03.2024 – 85 XVII 33/24 Das Amtsgericht Brandenburg hat klargestellt, dass die Betreuungsbehörde als Betreuer im Einzelfall zu bestellen ist und die Übernahme der Betreuung durch die Behörde mit dem Verweis auf Überlastung und Personalknappheit nicht verweigert werden kann (§ 1818 Abs. 4 BGB). Im vorliegenden Fall wurde die Betreuungsbehörde … „Wiederbelebung“ der Behördenbetreuung? weiterlesen