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	<title>Berufspolitik Archive - BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</title>
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	<description>Online-Zeitschrift des BVfB</description>
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	<title>Berufspolitik Archive - BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</title>
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	<item>
		<title>Bundesrat stimmt Betreuungs- und Vormundschaftsreformgesetz  zu</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/bundesrat-stimmt-betreuungs-und-vormundschaftsreformgesetz-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Mar 2021 11:58:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. lesen Sie hier den Gesetzesbeschluss</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/bundesrat-stimmt-betreuungs-und-vormundschaftsreformgesetz-zu/">Bundesrat stimmt Betreuungs- und Vormundschaftsreformgesetz  zu</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.</p>
<p><a class="pdf" href="/wp-content/uploads/2021/11/Gesetz_zur_Reform_des_Vormundschafts-und_Betreuungsrechts_199-21.pdf" target="_blank" rel="nofollow noopener">lesen Sie hier den Gesetzesbeschluss</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/bundesrat-stimmt-betreuungs-und-vormundschaftsreformgesetz-zu/">Bundesrat stimmt Betreuungs- und Vormundschaftsreformgesetz  zu</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Die in Nordrhein-Westfalen festgelegte Impf-Reihenfolge halten wir für verantwortungslos und nicht mehr vermittelbar&#8220;</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/die-in-nordrhein-westfalen-festgelegte-impf-reihenfolge-halten-wir-fuer-verantwortungslos-und-nicht-mehr-vermittelbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2021 13:07:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister, Herrn Jens Spahn: Berlin, 23.02.2021 Sehr geehrter Herr Minister, der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) vertritt die Interessen selbständig tätiger Berufsbetreuer. In Deutschland üben ca. 16.100 Personen den Beruf rechtlicher Betreuer aus, von denen nach einer Schätzung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik über 80% freiberuflich tätig sind. Wir halten wenig [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/die-in-nordrhein-westfalen-festgelegte-impf-reihenfolge-halten-wir-fuer-verantwortungslos-und-nicht-mehr-vermittelbar/">&#8222;Die in Nordrhein-Westfalen festgelegte Impf-Reihenfolge halten wir für verantwortungslos und nicht mehr vermittelbar&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4>Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister, Herrn Jens Spahn:</h4>
<p>Berlin, 23.02.2021</p>
<p>Sehr geehrter Herr Minister,</p>
<p>der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) vertritt die Interessen selbständig tätiger Berufsbetreuer. In Deutschland üben ca. 16.100 Personen den Beruf rechtlicher Betreuer aus, von denen nach einer Schätzung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik über 80% freiberuflich tätig sind.</p>
<p>Wir halten wenig davon, wenn sich Berufsgruppen im Zuge der geplanten Änderungen der Coronaimpfverordnung bei der Festlegung der Prioritäten meinen „vordrängeln“ zu müssen. Allerdings haben wir etwas dagegen, wenn einige Bundesländer die Vorgaben des Bundes missachten bzw. abwegige Reihenfolgen bei den Angeboten für eine Schutzimpfung festlegen.</p>
<p>  <span id="more-1299"></span>  </p>
<p>Während nach unserem Kenntnisstand in Süddeutschland rechtlichen Betreuern zusammen mit Betreuungsrichtern eine Schutzimpfung mit höchster Priorität angeboten wird, scheint man einer <a href="https://www.mags.nrw/pressemitteilung/impfkampagne-weitere-personengruppen-erhalten-impfangebot" target="_blank" rel="nofollow noopener" class="http">Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales</a> zufolge, in Nordrhein-Westfalen vorrangig Rechtspflegern ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu müssen; rechtlichen Betreuern aber nicht. Abgesehen davon, dass diese landesspezifischen Unterschiede in der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen, halten wir die in Nordrhein-Westfalen festgelegte Reihenfolge für verantwortungslos und nicht mehr vermittelbar.</p>
<p>Der Bund hat bislang deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Berufsgruppen vorrangig einen Anspruch auf eine Schutzimpfung erhalten sollen, wenn sie regelmäßig Kontakte mit Personen eingehen, bei denen im Falle einer Infektion ein erhöhtes Risiko für einen schwerwiegenden Verlauf der Erkrankung besteht. Auf Grund des Alters und der Vorerkrankungen der von unseren Mitgliedern betreuten Menschen, ist dieses Risiko in zahlreichen Fällen gegeben.</p>
<p>Es liegt nahe, rechtlichen Betreuern und Betreuungsrichtern möglichst bald Schutzimpfungen anzubieten. Denn beide Berufsgruppen haben die Pflicht, sich entweder regelmäßig oder anlässlich bestimmter, richterlich anzuordnender Entscheidungen, einen persönlichen Eindruck von den Betroffenen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder sonstigen ambulanten oder stationären Einrichtungen zu verschaffen. Für rechtliche Betreuer kommt die Pflicht zur Besprechung wesentlicher rechtlicher Angelegenheiten hinzu.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund haben wir kein Verständnis dafür, wenn in Nordrhein-Westfalen und andernorts eine Berufsgruppe, die nahezu ausschließlich einer Bürotätigkeit nachgeht, vorrangig geimpft werden soll. Persönliche Anhörungen der Betreuten durch Rechtspfleger sind rechtlich nicht verpflichtend und finden in der Praxis so gut wie nicht statt.</p>
<p>Wir möchten Sie daher eindringlich bitten, sich bei den anstehenden Diskussionen für eine vernünftige und sachlich begründete Reihenfolge bei den Impfangeboten einzusetzen. Eine Ungleichbehandlung zwischen Betreuungsrichtern und rechtlichen Betreuern wäre für uns ebenso unverständlich wie vorrangige Impfangebote für Rechtspfleger.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Walter Klitschka<br />Erster Vorsitzender des BVfB</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Fragen im Zusammenhang mit Testungen und Impfungen</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/fragen-im-zusammenhang-mit-testungen-und-impfungen-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BGT e.V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Dec 2020 13:04:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/betreuungsrecht/fragen-im-zusammenhang-mit-testungen-und-impfungen-2/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Betreuungsgerichtstages: Viele Menschen mit einer Rechtlichen Betreuung oder einem Bevollmächtigten/einer Bevollmächtigten werden aller Voraussicht nach zu den ersten Personen gehören, bei denen eine Impfung erfolgen kann. Für die Corona-Testung oder -Impfung gelten dieselben Regeln wie für andere ärztliche Maßnahmen: Ein Betreuer/eine Betreuerin hat die von ihm/ihr betreute Person bei ihrer Entscheidung, ob sie [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/fragen-im-zusammenhang-mit-testungen-und-impfungen-2/">Fragen im Zusammenhang mit Testungen und Impfungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Pressemitteilung des Betreuungsgerichtstages:</h3>
<h3>Viele Menschen mit einer Rechtlichen Betreuung oder einem Bevollmächtigten/einer Bevollmächtigten werden aller Voraussicht nach zu den ersten Personen gehören, bei denen eine Impfung erfolgen kann. Für die Corona-Testung oder -Impfung gelten dieselben Regeln wie für andere ärztliche Maßnahmen:</h3>
<p>Ein Betreuer/eine Betreuerin hat die von ihm/ihr betreute Person bei ihrer Entscheidung, ob sie sich testen oder impfen lässt, zu unterstützen und sie – falls erforderlich &#8211; dabei auch zu vertreten. Dabei kommt es, wie stets, auf die Wünsche und ggf. den mutmaßlichen Willen der betreuten Person an.</p>
<p>Bei einer behördlich empfohlenen Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff bedeutet das in der Regel, dass der Betreuer/die Betreuerin zu fragen hat, ob die von ihm/ihr betreute Person einer Impfung zustimmt bzw. zugestimmt hätte oder sie generell oder jedenfalls in diesem Fall ablehnt oder abgelehnt hätte.</p>
<p><span id="more-1296"></span></p>
<p>Ein rechtlicher Betreuer/eine rechtliche Betreuerin darf – wie auch sonst &#8211; nur dann stellvertretend für die betreute Person in eine Impfung einwilligen, wenn die betreute Person selbst nicht einwil-ligungsfähig ist und er/sie vom Gericht für einen entsprechenden Aufgabenkreis (z.B. Gesundheitssorge) bestellt ist.</p>
<p>Vor einer Vertretungsentscheidung ist eine Unterstützung der betreuten Person bei deren Entscheidung zu versuchen.</p>
<p>In Ausnahmefällen kann auch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung der Erklärung des Betreuers/der Betreuerin erforderlich sein, etwa wenn die konkrete Person durch die Impfung oder de-ren Unterlassen erheblich gefährdet wäre und zwischen der Betreuerin/dem Betreuer und der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt kein Einvernehmen über den Willen der betreuten Person besteht.</p>
<p><a class="pdf" href="/wp-content/uploads/2021/11/BGT_201204_PM_Corona-Impfung_Rechtliche_Betreuung.pdf" target="_blank" rel="nofollow noopener">lesen Sie hier die Original-Pressemitteilung</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>In punkto Systemrelevanz werden Berufsbetreuer wie die Anwaltschaft und Notare behandelt. Das ist das richtige Signal!</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/in-punkto-systemrelevanz-werden-berufsbetreuer-wie-die-anwaltschaft-und-notare-behandelt-das-ist-das-richtige-signal/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Apr 2020 08:42:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berlin, den 23. April 2020 &#8211; Spätestens ab kommendem Montag können Berufsbetreuer, die angesichts der Coronakrise in den letzten Wochen Probleme bei der Kinderbetreuung hatten, in einigen Bundesländen aufatmen. Berlin und Baden-Württemberg haben bereits gesetzliche Betreuer ausdrücklich in die Liste der systemrelevanten Berufe aufgenommen. „Für einige unserer Mitglieder war das ein ganz wichtiger Punkt. Denn [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/in-punkto-systemrelevanz-werden-berufsbetreuer-wie-die-anwaltschaft-und-notare-behandelt-das-ist-das-richtige-signal/">In punkto Systemrelevanz werden Berufsbetreuer wie die Anwaltschaft und Notare behandelt. Das ist das richtige Signal!</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, den 23. April 2020 &#8211;</p>
<p>Spätestens ab kommendem Montag können Berufsbetreuer, die angesichts der Coronakrise in den letzten Wochen Probleme bei der Kinderbetreuung hatten, in einigen Bundesländen aufatmen. Berlin und Baden-Württemberg haben bereits gesetzliche Betreuer ausdrücklich in die Liste der systemrelevanten Berufe aufgenommen. „Für einige unserer Mitglieder war das ein ganz wichtiger Punkt. Denn es ist als Freiberufler kaum machbar, die Berufsausübung und die Kinderbetreuung auf Dauer gleichzeitig zu stemmen, ohne dass die Qualität unserer Arbeit darunter leidet.“ äußerte sich Walter Klitschka, der erste der Vorsitzende des BVfB, zu der erfreulichen Nachricht. „Die anderen Länder sollten nun schnell nachziehen. Die Regelung in Hessen verstehen wir bereits so, dass rechtliche Betreuer ebenfalls als systemrelevanter Beruf angesehen werden“, so Klitschka weiter.</p>
<p><span id="more-1281"></span></p>
<p>Es gehörte schon eine gehörige Portion Phantasie dazu, rechtliche Betreuer, Notare und die Anwaltschaft einer der kritischen Infrastrukturen der sogenannten Kritis-Verordnung zuzuordnen. Jedoch scheint der politische Druck in einigen Sektoren so groß geworden zu sein, dass die Länder nun einlenken mussten.</p>
<p>„Verbandspolitisch war für uns wichtig, dass wir nicht dem Gesundheitsbereich zugerechnet worden sind. Rechtliche Betreuer pflegen und behandeln nicht. In punkto Systemrelevanz werden Berufsbetreuer wie die Anwaltschaft und Notare behandelt. Das ist das richtige Signal und werten wir auch als eine gewisse Wertschätzung!“ schloss Klitschka seine Stellungnahme zu den anstehenden Lockerungen.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Anmerkungen zum Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/anmerkungen-zum-gesetz-zur-anpassung-der-betreuer-und-vormuenderverguetung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jul 2019 14:05:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>ab dem 27.07.2019 werden Betreuungsmonate vollständig entweder nach „neuem“ oder nach „altem“ Recht abgerechnet Am 27. Juli 2019 tritt das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung in Kraft. Wird in einem Betreuungsmonat ein Teil der Leistung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erbracht, wird der vollständige Betreuungsmonat noch nach „altem“ Recht abgerechnet. Nur wenn die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/anmerkungen-zum-gesetz-zur-anpassung-der-betreuer-und-vormuenderverguetung/">Anmerkungen zum Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>ab dem 27.07.2019 werden Betreuungsmonate vollständig entweder nach „neuem“ oder nach „altem“ Recht abgerechnet</strong></p>
<ol style="list-style-type: upper-roman;">
<li>Am 27. Juli 2019 tritt das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung in Kraft. Wird in einem Betreuungsmonat ein Teil der Leistung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erbracht, wird der vollständige Betreuungsmonat noch nach „altem“ Recht abgerechnet. Nur wenn die gesamten Leistungen in einem Betreuungsmonats ab dem 27.07.2019 erbracht werden, kann die Fallpauschale nach „neuem“ Recht abgerechnet werden. <strong>Hierzu zwei Beispiele:</strong>
<p>Ist als Betreuungsmonat der Zeitraum vom 25.07.2019 bis zum 24.08.2019 abzurechnen, ist der gesamte Betreuungsmonat nach „altem“ Recht abzurechnen. Erst für den folgenden Betreuungsmonat vom 25.08.2019 bis zum 24.09.2019 gilt das „neue“ Recht.</p>
<p>Ist als Betreuungsmonat der Zeitraum vom 29.07.2019 bis zum 28.08.2019 abzurechnen gilt bereits das „neue“ Recht, weil in diesem Betreuungsmonat keine Leistungen des rechtlichen Betreuers vor Inkrafttreten des Gesetzes erbracht wurden.<br /> <span id="more-1261"></span> </p>
</li>
<li>Die Höhe der abzurechnenden Fallpauschalen in den Vergütungstabellen A bis C richten sich grundsätzlich nach den bekannten Kriterien (Dauer der Betreuung / nutzbare Kenntnisse des Betreuers / gewöhnlicher Aufenthaltsort und Vermögensstatus des Betreuten). Vor allem in den ersten beiden Jahren nach der Betreuerbestellung sind die Fallpauschalen deutlich höher als danach. Bei der Abrechnung nach „neuem“ Recht sind die bereits zuvor abgerechneten Betreuungsmonate zu berücksichtigen. Man kann also bei der Abrechnung nach „neuem“ Recht nicht so tun, als beginne die Betreuung wieder vor vorn. Auch hierzu ein Beispiel:
<p>Die Bestellung zum rechtlichen Betreuer ist einem Betreuer am 08.02.2019 bekanntgegeben worden. Der erste nach neuem Recht abzurechnende Betreuungsmonat ist folglich der 09.08.2019 bis 08.09.2019. In diesem Fall müsste die Fallpauschale für den siebten bis zwölften Monat zugrunde gelegt werden und nicht etwa diejenige für den ersten bis dritten Monat.</p>
<p></li>
<li>Diskutiert wird die Frage, ob die gesonderte Pauschale von 30,00 € für die Verwaltung
<p>&#8211; hoher Vermögen (ab 150.000,00 €),<br />&#8211; von Wohnraum, der nicht von dem Betreuten oder seinem Ehegatten genutzt wird oder<br />&#8211; ein Erwerbsgeschäft des Betreuten (§ 5a Abs. 1 VBVG) </p>
<p>mehrfach für einen Betreuungsmonat abgerechnet werden kann, wenn mehrere Fallbeispiele verwirklicht sind.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong> Der Betreute wohnt in einer stationären Einrichtung. Die Ehefrau des Betreuten ist bereits verstorben. Ihm gehört eine Eigentumswohnung. Außerdem beträgt das sonstige zu verwaltende Vermögen 200.000,00 €.</p>
<p>Kann in diesem Beispielsfall neben der Fallpauschale eine zusätzliche Pauschale von 30,00 € im Monat oder von 60,00 € im Monat abgerechnet werden?</p>
<p>Der BVfB weist hierzu darauf hin, dass sich aus der Gesetzesbegründung eindeutig ergibt, dass die zusätzliche Pauschale nur einmal abgerechnet werden kann. Im Übrigen halten wir dies auch für fair: Niemand käme auf die Idee, die zusätzliche Pauschale mehrfach in Rechnung zu stellen, wenn mehrere Eigentumswohnungen oder ein sonstiges Vermögen ab 300.000,00 € verwaltet wird. Sollte die Problematik durch den BGH entschieden werden müssen, rechnen wir mit einer Klärung der Frage in dem oben genannten Sinne.</p>
<p>Die vom BVfB favorisierte Lösung, dass besonders komplexe Fälle deutlich höher vergütet werden &#8211; insoweit kann es nicht um 30,00 € im Monat gehen &#8211; hat der Gesetzgeber leider nicht umgesetzt.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zum <a class="ext" href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=7e58379f71d27f43add5f0c31a63d2a012858431&amp;timestamp=20190701160148&amp;version=2.2&amp;documentId=446847" target="_blank" rel="nofollow noopener">Bundesgesetzblatt</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/anmerkungen-zum-gesetz-zur-anpassung-der-betreuer-und-vormuenderverguetung/">Anmerkungen zum Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Erhöhung der Betreuervergütung zu</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/bundesrat-stimmt-dem-gesetz-zur-erhoehung-der-betreuerverguetung-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jun 2019 07:49:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Soeben hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 07. Juni 2019 dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zugestimmt. Damit ist die entscheidende Hürde vor dem Inkrafttreten des Gesetzes genommen und ist mit einer Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer noch in diesem Sommer zu rechnen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist nun von der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/bundesrat-stimmt-dem-gesetz-zur-erhoehung-der-betreuerverguetung-zu/">Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Erhöhung der Betreuervergütung zu</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Soeben hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 07. Juni 2019 dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zugestimmt. Damit ist die entscheidende Hürde vor dem Inkrafttreten des Gesetzes genommen und ist mit einer Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer noch in diesem Sommer zu rechnen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist nun von der Ausgabe des Gesetzes im Bundesgesetzblatt abhängig. Voraussichtlich wird das neue Vergütungsrecht dann ab dem 01.07.2019 oder 01.08.2019 zur Anwendung kommen.</p>
<p><span id="more-1256"></span></p>
<p>„<em>Heute ist ein guter Tag für unseren Beruf!</em>“ äußerte sich Walter Klitschka, der erste Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer spontan zur Zustimmung des Bundesrates. „<em>Wichtig war, dass der Gesetzentwurf keine Ehrenrunde im Vermittlungsausschuss drehen musste</em>.“ In der Tat hatten in den vergangenen Wochen einige Bundesländer versucht, den Gesetzgebungsprozess weiter zu verzögern und kleinere Änderungen zulasten der Berufsbetreuer durchzusetzen. Mit diesem Ansinnen sind sie nun gescheitert und haben die Tür für die längst überfällige Vergütungserhöhung weit aufgestoßen.</p>
<p>Bei aller Freude über den Erfolg darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Vergütungsproblematik mit diesem Schritt nicht von der Tagesordnung verschwinden darf. Die schwer zu kalkulierenden Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes, der vom BMJV angestoßene Reformprozess zum Betreuungsrecht und die bereits in der nächsten Legislaturperiode vom Gesetzgeber vorgesehene Evaluierung werden dazu führen, dass sich der Gesetzgeber bereits recht bald wieder mit der Forderung nach einer angemessenen Vergütung für rechtliche Betreuer beschäftigen muss.</p>
<p> </p>
<p>Nutzen Sie <a title="laden Sie hier den Vergleichrechner" href="/wp-content/uploads/2021/11/Vergleichsrechner-Verguetung-2019.xlsx" target="_blank" rel="nofollow noreferrer noopener">den Vergleichsrechner (.xlsx)</a> um festzustellen welche Auswirkungen die Vergütungserhöhung bei Ihnen hat.</p>


<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/bundesrat-stimmt-dem-gesetz-zur-erhoehung-der-betreuerverguetung-zu/">Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Erhöhung der Betreuervergütung zu</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundestag beschließt die Vergütungserhöhung</title>
		<link>https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/bundestag-beschliesst-die-verguetungserhoehung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 May 2019 07:51:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://kunden.it-lsg-reimann.de/berufspolitik-2/bundestag-beschliesst-die-verguetungserhoehung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Bundestag beschloss am 16. Mai 2019 in 2. und 3. Lesung die Vergütungsanpassung. Jetzt ist der Bundesrat am Zug dem Gesetz noch im Juni zuzustimmen. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten muß das Gesetz dann im Gesetzblatt veröffentlicht werden, nach einem weiteren Monat würde es dann in Kraft treten. Bundestagsdebatte zur Vergütungserhöhung vom 16.05.2019</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://btdirekt.de/archiv/berufspolitik/bundestag-beschliesst-die-verguetungserhoehung/">Bundestag beschließt die Vergütungserhöhung</a> erschien zuerst auf <a href="https://btdirekt.de">BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundestag beschloss am 16. Mai 2019 in 2. und 3. Lesung die Vergütungsanpassung. </strong><br />Jetzt ist der Bundesrat am Zug dem Gesetz noch im Juni zuzustimmen. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten muß das Gesetz dann im Gesetzblatt veröffentlicht werden, nach einem weiteren Monat würde es dann in Kraft treten.</p>
<p><a title="sehen Sie hier die Debatte im Bundestag vom 16.05.19" href="https://dbtg.tv/fvid/7355969" target="_blank" rel="noopener">Bundestagsdebatte zur Vergütungserhöhung vom 16.05.2019</a></p>
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		<title>Experten begrüßen höhere Vergütungen für Betreuer und Vormünder</title>
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		<dc:creator><![CDATA[BtDirekt]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 May 2019 08:43:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Trotz Kritik an einzelnen Aspekten des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (19/8694) begrüßen die Betreuerverbände die darin vorgesehene Erhöhung. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 6. Mai 2019, betonten die als Sachverständige geladenen Verbändevertreter in ihren Stellungnahmen, die Anpassung sei angesichts der Schließung von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Kritik an einzelnen Aspekten des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (19/8694) begrüßen die Betreuerverbände die darin vorgesehene Erhöhung. In einer <a class="ext" href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw19-pa-recht-betreuer-636576" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 6. Mai 2019</a>, betonten die als Sachverständige geladenen Verbändevertreter in <a class="ext" title="lesen Sie hier die Stellungnahmen der Sachverständigen" href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen_archiv/stellungnahmen-638814" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">ihren Stellungnahmen</a>, die Anpassung sei angesichts der Schließung von Betreuungsvereinen und Betreuungsbüros kurzfristig dringend erforderlich, könne aber nur ein erster Schritt sein.</p>
<h2>„Argument des Bundesrates nicht stichhaltig“</h2>
<p>Walter Klitschka, erster Vorsitzender des Bundesverbands freier Berufsbetreuer (BVfB), warnte vor einem Aussterben des Berufs,</p>
<p>  <span id="more-1252"></span>  </p>
<p>sollte es keine Existenzsicherung für Berufsbetreuer geben. An die Adresse des Bundesrates sagte er, an der Anpassung der Vergütung zum 1. Juli 2019 führe kein Weg vorbei. Die Länder wüssten seit mindestens 2017, dass eine Erhöhung der Ausgaben für Betreuung in der jetzt vorliegenden Größenordnung auf sie zukommt.</p>
<p>Das Argument des Bundesrates zu einer Verschiebung auf 2020 aus haushaltstechnischen Gründen sei daher nicht stichhaltig. Für fragwürdig hält der Verband auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Evaluierung erst nach fünf Jahren.</p>
<p>Dazu äußert sich auch Dirk Heidenblut (MdB) und für die SPD-Bundestagsfraktion Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.<br />Zitat aus seiner Pressemitteilung:</p>
<p><em>„Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.</em></p>
<p><em>Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Er sieht vor, dass die Vergütung für selbstständige Berufsbetreuer und angestellte Vereinsbetreuer durchschnittlich um 17 Prozent erhöht wird. Die Vergütung wurde zuletzt 2005 angepasst. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und statistisch ermittelten Stundenzahlen soll durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst werden. Diese neue Systematik baut spürbar Bürokratie ab und vereinfacht künftige Anpassungen. Wir sind unserer Bundesjustizministerin Katarina Barley sehr dankbar für den gelungenen Entwurf.</em></p>
<p><em>Die angehörten Sachverständigen begrüßten die grundlegende Intention des Gesetzentwurfes der Bundesregierung und kritisierten mehrheitlich die Stellungnahme des Bundesrates.</em></p>
<p><em>Unser Ziel bleibt, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. Auch darf es beim Inkrafttreten des Gesetzes keine weiteren Verzögerungen geben. Die Zeit drängt, denn die finanzielle Lage der gesetzlichen Betreuung wird immer kritischer. Teilweise mussten erste Betreuungsvereine ihre Arbeit einstellen, weil sie massiv unterfinanziert waren. Betreuungsvereine begleiten, beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer und stellen Vereinsbetreuer an.</em></p>
<p><em>Wir hätten uns noch weitreichendere Regelungen gewünscht, denn für uns ist klar, dass die Vergütung langfristig gesehen dynamisiert werden müsste, beispielsweise gekoppelt an die allgemeine Lohnentwicklung. Noch mal 14 Jahre Nullrunden überlebt die rechtliche Betreuung nicht. Deshalb muss die Evaluierung der neuen Systematik zeitnah, spätestens innerhalb der kommenden Legislaturperiode erfolgen. An diesem Kompromiss sollte nicht mehr gerüttelt werden.“</em></p>
<p>Zitat Ende.</p>
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