Der Bundestag beschloss am 16. Mai 2019 in 2. und 3. Lesung die Vergütungsanpassung.
Jetzt ist der Bundesrat am Zug dem Gesetz noch im Juni zuzustimmen. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten muß das Gesetz dann im Gesetzblatt veröffentlicht werden, nach einem weiteren Monat würde es dann in Kraft treten.
Bundestag beschließt die Vergütungserhöhung
Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 17.05.2019. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.