Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Erhöhung der Betreuervergütung zu

Soeben hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 07. Juni 2019 dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zugestimmt. Damit ist die entscheidende Hürde vor dem Inkrafttreten des Gesetzes genommen und ist mit einer Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer noch in diesem Sommer zu rechnen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist nun von der Ausgabe des Gesetzes im Bundesgesetzblatt abhängig. Voraussichtlich wird das neue Vergütungsrecht dann ab dem 01.07.2019 oder 01.08.2019 zur Anwendung kommen.

Heute ist ein guter Tag für unseren Beruf!“ äußerte sich Walter Klitschka, der erste Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer spontan zur Zustimmung des Bundesrates. „Wichtig war, dass der Gesetzentwurf keine Ehrenrunde im Vermittlungsausschuss drehen musste.“ In der Tat hatten in den vergangenen Wochen einige Bundesländer versucht, den Gesetzgebungsprozess weiter zu verzögern und kleinere Änderungen zulasten der Berufsbetreuer durchzusetzen. Mit diesem Ansinnen sind sie nun gescheitert und haben die Tür für die längst überfällige Vergütungserhöhung weit aufgestoßen.

Bei aller Freude über den Erfolg darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Vergütungsproblematik mit diesem Schritt nicht von der Tagesordnung verschwinden darf. Die schwer zu kalkulierenden Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes, der vom BMJV angestoßene Reformprozess zum Betreuungsrecht und die bereits in der nächsten Legislaturperiode vom Gesetzgeber vorgesehene Evaluierung werden dazu führen, dass sich der Gesetzgeber bereits recht bald wieder mit der Forderung nach einer angemessenen Vergütung für rechtliche Betreuer beschäftigen muss.

 

Nutzen Sie den Vergleichsrechner (.xlsx) um festzustellen welche Auswirkungen die Vergütungserhöhung bei Ihnen hat.