Trotz Kritik an einzelnen Aspekten des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (19/8694) begrüßen die Betreuerverbände die darin vorgesehene Erhöhung. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 6. Mai 2019, betonten die als Sachverständige geladenen Verbändevertreter in ihren Stellungnahmen, die Anpassung sei angesichts der Schließung von Betreuungsvereinen und Betreuungsbüros kurzfristig dringend erforderlich, könne aber nur ein erster Schritt sein.
„Argument des Bundesrates nicht stichhaltig“
Walter Klitschka, erster Vorsitzender des Bundesverbands freier Berufsbetreuer (BVfB), warnte vor einem Aussterben des Berufs,
sollte es keine Existenzsicherung für Berufsbetreuer geben. An die Adresse des Bundesrates sagte er, an der Anpassung der Vergütung zum 1. Juli 2019 führe kein Weg vorbei. Die Länder wüssten seit mindestens 2017, dass eine Erhöhung der Ausgaben für Betreuung in der jetzt vorliegenden Größenordnung auf sie zukommt.
Das Argument des Bundesrates zu einer Verschiebung auf 2020 aus haushaltstechnischen Gründen sei daher nicht stichhaltig. Für fragwürdig hält der Verband auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Evaluierung erst nach fünf Jahren.
Dazu äußert sich auch Dirk Heidenblut (MdB) und für die SPD-Bundestagsfraktion Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Zitat aus seiner Pressemitteilung:
„Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Er sieht vor, dass die Vergütung für selbstständige Berufsbetreuer und angestellte Vereinsbetreuer durchschnittlich um 17 Prozent erhöht wird. Die Vergütung wurde zuletzt 2005 angepasst. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und statistisch ermittelten Stundenzahlen soll durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst werden. Diese neue Systematik baut spürbar Bürokratie ab und vereinfacht künftige Anpassungen. Wir sind unserer Bundesjustizministerin Katarina Barley sehr dankbar für den gelungenen Entwurf.
Die angehörten Sachverständigen begrüßten die grundlegende Intention des Gesetzentwurfes der Bundesregierung und kritisierten mehrheitlich die Stellungnahme des Bundesrates.
Unser Ziel bleibt, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. Auch darf es beim Inkrafttreten des Gesetzes keine weiteren Verzögerungen geben. Die Zeit drängt, denn die finanzielle Lage der gesetzlichen Betreuung wird immer kritischer. Teilweise mussten erste Betreuungsvereine ihre Arbeit einstellen, weil sie massiv unterfinanziert waren. Betreuungsvereine begleiten, beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer und stellen Vereinsbetreuer an.
Wir hätten uns noch weitreichendere Regelungen gewünscht, denn für uns ist klar, dass die Vergütung langfristig gesehen dynamisiert werden müsste, beispielsweise gekoppelt an die allgemeine Lohnentwicklung. Noch mal 14 Jahre Nullrunden überlebt die rechtliche Betreuung nicht. Deshalb muss die Evaluierung der neuen Systematik zeitnah, spätestens innerhalb der kommenden Legislaturperiode erfolgen. An diesem Kompromiss sollte nicht mehr gerüttelt werden.“
Zitat Ende.