Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Bundesrat stimmt Betreuungs- und Vormundschaftsreformgesetz zu
Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 26.03.2021. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.