Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung im Bundestag am 4. April 2019

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 05.04.2019. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

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