Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung im Bundestag am 4. April 20195. April 2019BerufspolitikBtDirekt Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 05.04.2019. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein. Video in der Mediathek des Deutschen Bundestages ansehen Vorheriger Beitrag Die Verwaltung des Taschengeldes ist soziale Arbeit und keine Vermögensverwaltung Nächster Beitrag 12.04.2019: Bundesrat unterstützt höhere Betreuervergütung, fordert aber Verschiebung auf den 01.01.2020