Bundesrat stimmt Betreuungs- und Vormundschaftsreformgesetz zu
Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. lesen Sie hier den Gesetzesbeschluss