Keine Pflicht zur Antragstellung nach § 8 Abs. 3 VBVG
Durch einige missverständliche Äußerungen – unter anderem von Rechtspflegern – ist der Eindruck entstanden, Berufsbetreuer müssten einen Antrag auf Feststellung der anzuwendenden Vergütungstabelle (vgl. § 8 Abs. 3 VBVG) stellen, um ab 2023 nach einer höheren Vergütungstabelle abrechnen zu können. Diese Auffassung…