Versicherungsleistungen einer Hausratsversicherung stellen sozialrechtlich weder Einkommen im Sinne des § 83 SGB XII noch verwertbares Vermögen im Sinne des § 90 SGB XII dar
Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 20.03.2023 – Az.: 15 A 54/22 Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Zahlung einer Hausratsversicherung zur Wiederherstellung eines Haushaltes nicht als Einkommen im Sinne des § 83 SGB XII zu werten ist, sondern Vermögen…