Zur „Wiederbelebung“ des objektiven Wohls bei der Kontrollbetreuung
Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 22.04.2026 – XII ZB 218/25 I.Der BGH hat sehr deutlich darauf hingewiesen, dass mangels anderweitiger Anhaltspunkte die objektiven Bedürfnisse und Interessen eines Vollmachtgebers ausschlaggebend für die Anordnung einer Kontrollbetreuung sind: Eine 79-jährige wohlhabende Frau (Betroffene) hatte…