Rechte und Pflichten kennen

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 17.11.2022. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

Wir möchten auf einen aus unserer Sicht gelungenen Beitrag zur Zusammenarbeit zwischen Ärzten und rechtlichen Betreuern im Deutschen Ärzteblatt aufmerksam machen, der auch nach der Reform 2023 seine Gültigkeit nicht verliert. Einige rechtliche und praktische Fragen werden in dem Artikel sehr anschaulich dargestellt.

Ärzteblatt.de – Gesetzlich Betreute im Krankenhaus