Abschlussbericht „Qualität der rechtlichen Betreuung“ wird erst nach der Bundestagswahl veröffentlicht

Gesetzgebungsverfahren über ein neues Vergütungssystem erst 2019?

Der Abschlussbericht der Erhebung „Qualität der rechtlichen Betreuung“ durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozial- und Gesundheitspolitik in Kooperation von Prof. Dr. Karin Brosey wird erst nach der Bundestagswahl veröffentlicht. Das Ministerium hat die Sitzung des Forschungsbeirates, in der der Entwurf des Schlussberichts erörtert werden soll, wegen Verzögerungen bei der Durchführung von Fallstudien auf den 21. September 2017 verschoben, drei Tage vor der Bundestagswahl.

Falls sich in Folge der Bundestagswahl ein Wechsel an der Spitze des Bundesjustizministeriums ergeben sollte,ist innerhalb eines halben Jahres nach der Wahl nicht mit einer Positionierung der Fachebene zu einer umfassenderen Reform im Betreuungswesen zu rechnen. Die Länderjustizminister haben mehrfach signalisiert, dass sie, anders als der Bund, keine Voraberhöhung der Stundensätze (bezahlen) wollen, sondern eine umfassende Erörterung des Zusammenhangs von Qualität und Vergütung sowie weiterer Aspekte anstreben. Es ist daher nicht zu erwarten, dass der Bundesrat nach der Absetzung des Tagesordnungspunkts in seiner Sitzung am 7. Juli dem Gesetzesbeschluss des Bundestages über das Angehörigenvertretungsrecht und eine Stundensatzerhöhung doch noch zustimmen wird.

Dass die Länderministerien früher als das Bundesjustizministerium gemeinsame Eckpunkte für eine Strukturreform vorstellen werden, erscheint unwahrscheinlich. Wenn dann frühestens im Sommer 2018 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Eckpunktepapier erarbeiten würde und noch weitere Gremien zu beteiligen wären, ist mit einem Gesetzentwurf noch im Jahr 2018 kaum noch zu rechnen. Bliebe das Bundesjustizministerium weiterhin SPD-geführt, könnte sich dieses Verfahren um ein paar Monate beschleunigen.