Wer bezahlt die „Miete“ nach der Kündigung?

Nach einer wirksamen Kündigung des Vermieters ziehen Betreute nicht immer nach Ablauf der Kündigungsfrist aus, sondern bleiben in der Wohnung. Sie schulden dann dem ehemaligen Vermieter eine sogenannte Nutzungsentschädigung, weil der Vermieter die Wohnung nicht weitervermieten kann. Wenn die Betreuten auf Sozialleistungen angewiesen sind, sollten Betreuer dem Sozialamt unverzüglich die Kündigung mitteilen und beantragen, dass die Kosten in Höhe der Nutzungsentschädigung übernommen werden, da sie gundsätzlich zu den Kosten für Unterkunft und Heizung zählen.