Justizminister wollen im Vorfeld der Betreuerbestellung Zugang zu Sozialleistungen erleichtern

Justizministerkonferenz will Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Sozialministern

Die Frühjahrskonferenz der Justizministerkonferenz hat gefordert, eine stärkere Verknüpfung der vorgelagerten Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten des Sozialrechts und der nachrangigen rechtlichen Betreuung zu schaffen.

Die von der UN-Behindertenrechtskonvention beabsichtigte Stärkung des Selbstbestimmungsrechts hilfebedürftiger Erwachsener erfordere strukturelle Verbesserungen des Zugangs zu den sozialen Leistungssystemen im Vorfeld der rechtlichen Betreuung, heißt es im Beschluss. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Justiz- und Sozialminister soll zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Vorschläge entwickeln.

„Wenn zur Betreuungsvermeidung andere Hilfen erschlossen werden sollen, wird ein erleichterter Zugang zu Sozialleistungen nicht ausreichen. Vielmehr muss durch Änderungen in mehreren Sozialgesetzbüchern das beendet werden, was der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Josef Berchtold als ‘Krieg aller gegen alle’ bezeichnet hat, erklärte der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Walter Klitschka zum Konferenzbeschluss in Berlin. „Solange Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder Krankenkassen sich als profitorientierte Unternehmen verstehen, die Einsparungen um jeden Preis durchsetzen sollen, wird es keine Entlastungswirkung für das Betreuungssystem geben“, so Klitschka.

Andere betreuungsvermeidende Hilfen existieren gegenwärtig praktisch nicht und die vorhandenen Möglichkeiten können auch durch das Betreuungsbehördenstärkungsgesetz nicht erschlossen werden, wenn die Kommunen dafür keine weiteres Personal bereitstellen. (siehe BtDirekt-Artikel “Nur wenige Betreuerbestellungen sind durch andere Hilfen ersetzbar”)