Justizstaatssekretär Niedersachsen behauptet, 63 % Betreuungs-einsparung seien möglich

Projekt „Betreuungsoptimierung Braunschweig“: bei zwei von drei vermiedenen Betreuungen lag körperliche Behinderung vor

Wenn betreuungsbedürftige Menschen dazu überredet werden, Vorsorgevollmachten zu errichten, ist seltener eine Betreuerbestellung erforderlich. Zu dieser bemerkenswerten  Erkenntnis kommt ein Modellprojekt „Betreuungsoptimierung“ in Braunschweig, zu dem ein Abschlussbericht eines Begleitforschers der Uni Bremen vorliegt .

Der niedersächsische Justizstaatssekretär Dr. Jürgen Oehlerking stellte den Abschlussbericht vor und betonte zwei aus seiner Sicht wesentliche Ergebnisse: in 63 % der insgesamt bearbeiteten Fälle musste die Einrichtung einer Betreuung nicht empfohlen werden. Die häufigste Alternative zur rechtlichen Betreuung sei in 84 % der Fälle die Vorsorgevollmacht gewesen.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Landessozialamtes verstärkte über einen Zeitraum von drei Jahren die unterbesetzte Betreuungsbehörde in Braunschweig und führte in 304 Fällen Gespräche mit Menschen, für die Betreuungsanregungen vorlagen. Von den 192 Fällen, in denen die Einrichtung einer Betreuung nicht empfohlen wurde, sei in 84 % die Errichtung von Vorsorgevollmachten der Grund für die Betreuungsvermeidung gewesen. Von den 304 Fällen hätten bei 41 % körperliche Behinderungen vorgelegen. Psychische Probleme, Demenz, Sucht und geistige Behinderungen machten zusammen nur 47 % der ausgewerteten Fälle aus. Mit anderen Worten: in etwa zwei von drei Fällen wurde die Betreuerbestellung vermieden, weil eine körperliche Behinderung und daher grundsätzlich gar keine Betreuungsbedürftigkeit vorlag.