Länder jetzt doch für das 4. Betreuungsrechts-Änderungsgesetz

Bundesrats-Rechtsausschuss fordert früheres Inkrafttreten

Ende vergangenen Jahres hatten die Bundesländer das Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden wegen der Folgekosten für die Kommunen noch derart massiv kritisiert,  dass Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von einem Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens ausging. Nun könnte der Bundesrat den gegenüber dem Referentenentwurf praktisch unveränderten Gesetzentwurf sogar unverändert durchwinken.

Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat in seiner Stellungnahme nicht nur keine inhaltlichen Änderungen vorgeschlagen, sondern tritt sogar für ein früheres Inkrafttreten ein, nämlich zum 1.1.2014.

Grund für diesen Sinneswandel könnten die unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten  für das Betreuungswesen sein: während die Sozialressorts die Mehrkosten für die Kommunen durch die notwendige personelle Aufstockung der örtlichen Betreuungsbehörden abwenden wollten, interessieren sich die Justizministerien nur für die möglichen Einsparungen bei den Betreuungskosten durch eine Reduzierung der Betreuerbestellungen. Im Bundesrat ist bisher nur der Rechtsausschuss mit dem Gesetzentwurf befasst.