Die Vergütung für berufliche Betreuung soll um durchschnittlich 17 % angepasst werden
Nach der Diskussion mit den Verbänden und Fachleuten hat das BMJV jetzt einen Referentenentwurf zur Vergütungsanpassung vorgelegt. Es wird keine zwei Komponenten in der Vergütungsfestsetzung mehr geben: Stundenansatz und Stundensatz sollen wegfallen, stattdessen werden Pauschalen für Betreuungen im Heim oder Wohnung und für mittellose und vermögende Betreute vorgeschlagen.
Der BVfB begrüßt diesen Vorschlag zur Anpassung der Vergütung für Berufsbetreuer als notwendigen Schritt zur Existenzsicherung für Berufsbetreuer. Es wird jetzt darauf ankommen, dass nach einer letzten Anhörung (Frist bis zum 8. Februar) dieser Vorschlag schnell in das Gesetzgebungsverfahren gebracht wird und dann auch im Bundestag und im Bundesrat Zustimmung findet. Da die Länder in die Gespräche zu diesem Vorschlag eingebunden waren hofft der BVfB, dass das Verfahren jetzt zügig verläuft und noch vor der Sommerpause das Gesetz beschlossen wird.
„Wir sind nicht mit allen Punkten zufrieden, aber insgesamt können wir diesem Referentenentwurf zustimmen“ erklärte dazu der Vorsitzende des BVfB Walter Klitschka. Und weiter „Wir hätten uns noch eine Regelung für die Übernahme von Betreuungen von entlassenen oder ausgeschiedenen Kollegen/innen gewünscht und eine Festschreibung für die regelmäßige Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung, aber wir können mit den vorgelegten Regelungen leben“ erklärte Klitschka weiter.
Der BVfB appelliert an die verantwortlichen Politiker im Bund und in den Ländern jetzt diesen Entwurf zügig umzusetzen. Diese Anpassung der Vergütungen sind zur Existenzsicherung beruflicher Betreuer/innen dringend notwendig.