Umsatzsteuerbefreiung würde nicht zu automatischen Vergütungskürzungen führen

BGH: Auch Kleinunternehmer erhalten Pauschalvergütung

Ein Berufsbetreuer, der gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf den vollen Stundensatz des § 4 Abs. 1 VBVG. Eine Kürzung in Höhe der Umsatzsteuer findet nicht statt. Damit erteilte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 20. März 2013 ( XII ZB 207/12) einem Sparvorschlag des Bezirksrevisors beim Landgericht Darmstadt eine Absage.

Mit den Pauschalvergütungssätzen solle, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Aufwendungen entstanden oder Umsatzsteuer angefallen seien, stets der in § 4 Abs. 1 VBVG festgelegte Stundensatz erstatten werden. Den dadurch eintretenden Vorteil für Berufsbetreuer, die keine oder wie Betreuungsvereine nur eine geringere Umsatzsteuer zahlen, habe der Gesetzgeber nicht nur gebilligt, sondern für Betreuungsvereine sogar ausdrücklich als gezielte Förderung bezeichnet (BT-Drucks. 15/4874 S. 31).

Eine Umsatzsteuerbefreiung durch Gesetz oder BFH-Urteil würde damit ohne Änderung des VBVG nicht automatisch zu einer Vergütungssenkung führen.

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