Die Redaktion der BtDirekt wünscht frohe Weihnacht

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 22.12.2017. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2018

Wir bedanken uns bei unseren Lesern für das Interesse und hoffen, dass wir durch unsere Informationen bei Ihrer verantwortungsvollen Arbeit helfen konnten.
„Zwischen den Feiertagen“ machen machen wir frei.
Ab 02.01.2018 sind wir wieder für Sie da.