Betreuungszahlen 2013: Erstmals Rückgang der Betreuungsverfahren
Die Zahl der Verfahren einer Betreuerbestellung ist im Jahr 2013 erstmals seit Inkrafttreten des Betreuungsrechts gesunken und liegt mit 1.310.619 um 1,09 % unter der Zahl der 2012 bei den Betreuungsgerichten geführten Verfahren (laufende Betreuungen und Verfahren, die nicht zu einer Betreuung geführt haben). Die Betreuungsstatistik des Bundesamtes der Justiz und des baden-württembergischen Justizministeriums hat auch in diesem Jahr Horst Deinert ausgewertet.
Der Rückgang bei den Betreuungsverfahren geht im wesentlichen auf das weitere Absinken der Zahl der Betreuer-Erstbestellungen zurück. 2013 wurden mit 221.262 5 % weniger als im Vorjahr erstmalig bestellt (Rückgang in 2012 gegenüber 2011: 4,5 %). Der Trend des sich umkehrenden Verhältnisses von beruflicher zu ehrenamtlicher Betreuung bleibt seit 2008 mit jährlich etwa 1,5 % stabil: 2013 waren noch 59,06 % der erstmaligen Betreuerbestellungen ehrenamtlich geführt (gegenüber 60,5 % in 2012 und 62,2 % in 2011), 40,94 % beruflich. Der Zuwachs betraf fast ausschließlich selbständige nichtanwaltliche Berufsbetreuer, die Zahl der Neubestellungen von Vereins- und Behördenbetreuern sowie Anwälten nahm nur geringfügig zu. Der Rückgang des Anteils der familienangehörigen ehrenamtlichen Betreuer an den Neubestellungen entspricht mit ca. 1,5 % dem Rückgang des gesamten ehrenamtlichen Betreueranteils, der Anteil familienfremder ehrenamtlicher Betreuer bleibt mit 5,47 % etwa gleich.
Im Jahr 2013 fanden 46.428 Betreuerwechsel statt, darunter zu fast einem Drittel (32,2 %) zwischen ehrenamtlichen Betreuern, zu 67,8 % löste ein beruflicher einen ehrenamtlichen Betreuer ab. Nur in 6.586 Fällen fand im Jahr 2013 ein Wechsel von beruflicher zu ehrenamtlicher Betreuung statt.
Die Ausgaben der Staatskasse für Aufwendungsersatz und Vergütungen der Betreuer und Verfahrenspfleger betrugen 2013 826,9 Mio € (gegenüber 743,7 Mio. € in 2012). Innerhalb der um 7,17 % gestiegenen Gesamtkosten wuchsen die Pauschalvergütungen für Berufsbetreuer (§ 5 VBVG) mit 4,25 % nur unterdurchschnittlich an.