Altersvorsorgepflicht für Selbstständige unter 50?

Bundesregierung will Absicherung eines Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung

Nach einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sollen alle Selbständigen, die nicht gesetzlich oder freiwillig rentenversichert sind, einem berufsständischen Versorgungswerk für Freiberufler angehören oder eine private Vorsorge nach Rürup-Standard nachweisen, ab 2013 zur Vorsorge für das Alter und möglicherweise auch für eine Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet werden.

Uneingeschränkt solle die Regelung für Selbstständige gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind oder dann erst eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren sieht die Bundesregierung ermäßigte Pflichten vor. Über 50-Jährige wären nicht betroffen.

Abgesichert werden soll ein Einkommensniveau etwas oberhalb der Grundsicherung. Bei 45 Versicherungsjahren werden Monatsbeiträgen von 250 bis 300 Euro für die Alterssicherung und 100 Euro für die Erwerbsminderungsrente erwartet. Eine Versicherungspflicht für Erwerbsminderung ist innerhalb der Bundesregierung noch strittig.

Entscheidend für die Zumutbarkeit einer Versicherungspflicht wäre der Einkommensfreibetrag. in der Medienberichterstattung über das Eckpunktepapier heißt es, dass ausgenommen Selbständige seien, die weniger als 400 Euro im Monat verdienten. Wegen des steuerfreien Existenzminimums von 8.004 € (16.008 € für gemeinsam veranlagte Eheleute) und 3.468 € pro Kind kann mit Verdienst nur das zu versteuernde Einkommen gemeint sein. Die volle Versicherungspflicht würde dann bereits bei einem zu versteuernden monatlichen Gewinn ab  1.067 € greifen.

Der Grünen-Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn nannte die Versicherung Selbstständiger sinnvoll, die Regierungspläne aber problematisch. Absehbar sei, dass Ärmere sich gesetzlich versicherten und Wohlhabende privat. „Dadurch wird es für die gesetzliche Kasse deutlich teurer werden.“ Ein einkommensunabhängiger Einheitsbeitrag sei unsozial. Denkbar sei auch, dass Leyens Pläne das gesetzliche Rentenniveau drückten, das sich am Durchschnittseinkommen der Versicherten orientiert.