Noch ein Jahr bis zur Umstellung auf SEPA

Abschied von der herkömmlichen Einzugsermächtigung und Überweisung

Ab 1. Februar 2014 werden die alten Lastschriften und Überweisungen per EU-Verordnung abgeschafft, in Deutschland und auch in allen anderen Euro-EU-Ländern. An ihre Stelle tritt das einheitliche europäische System SEPA (Single Euro Payment Area). Betroffen von dieser Umstellung sind nicht nur Zahlungen in die Nachbarländer, sondern alle Zahlungen per Lastschrift und Überweisung innerhalb Deutschlands.

Grundlage dafür ist die IBAN (internationale Bankkontonummer), die künftige Kontonummer unter SEPA. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beansprucht das Verdienst dafür, in Brüssel durchgesetzt zu haben, dass die Kontoangaben nicht überlang werden. Die Angabe der internationalen Bankleitzahl BIC entfällt für Inlandszahlungen ab der Umstellung und zwei Jahre später auch für Zahlungen innerhalb der EU. Es wird nicht mehr erforderlich sein, in dem Land das Konto zu haben, in dem man auch wohnt beziehungsweise arbeitet.

Der SEPA-Rat bei der EU hat jetzt einen umfangreichen Migrationsplan veröffentlicht mit allen Änderungen, die auf alle Beteiligten zukommen und soll gewährleisten, dass bei der Umstellung Zahlungsdienstleister, Anbieter und Verbraucher sich auf dieselben Grundlagen verlassen dürfen. Lastschriften sollen für Verbraucher bei SEPA künftig besser steuerbar sein. Über das eigene Kontoinstitut erteilte Einzugsermächtigungen lassen sich ebenfalls einfach widerrufen. Teilweise bisher beobachtete Praktiken einiger Anbieter, trotz entzogener Einzugsermächtigung weiter abzubuchen, lassen sich dann wirksam unterbinden.

Kostenfreie Konvertierungsleistungen der eigenen Bank sollen auch nach der Umstellung Überweisungen mit den alten Kontoangaben ermöglichen, wenn die Institute dies in praktikabler Weise anbieten. Alte Einzugsermächtigungen werden weitgehend von den Anbietern selbst umgestellt und verwandeln sich nötigenfalls kraft Gesetzes in neue SEPA-Mandate – unter Erhalt aller damit verbundenen Rechte der zahlenden Verbraucher.

Offen bleibt noch die Rückbuchbarkeit von Lastschrifteinzügen innerhalb von acht Wochen ab Buchung. SEPA garantiert dies zwar bereits, dies muss aber  durch eine Reform der Rechtsgrundlagen in der EU-Zahlungsdiensterichtlinie noch gesetzlich verankert werden.