Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) durch rechtliche Betreuer

Die Justizverwaltungen der Bundesländer stellen schrittweise die Kommunikation mit den Gerichten auf das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) um. Rechtsanwälte sind seit dem 01.01.2022 grundsätzlich verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zum Verkehr mit der Justiz zu nutzen. In der Praxis wird hiervon jedoch insbesondere bei der Übersendung umfangreicher Unterlagen (Bsp.: Rechnungslegung) abgesehen.

Für Bürgerinnen und Bürger ist das auch durch Betreuerinnen und Betreuer nutzbare besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) eingeführt worden. Die Nutzung ist bisher rechtlich nicht verpflichtend im Verkehr zwischen rechtlichen Betreuern und Gerichten. Einige Gerichte wünschen jedoch die Nutzung des eBO, namentlich das Amtsgericht Dresden. Daraus ergibt sich aber keine Rechtspflicht. Rechtliche Betreuer können also weiterhin selbst darüber entscheiden, wie sie mit den Gerichten korrespondieren möchten.

Wie rechtliche Betreuer Zugang zum eBO erhalten können, ist auf der Seite https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php nachlesbar. Der Zugang erfolgt über kostenpflichtige Angebote und ist von jeder Nutzerin und jedem Nutzer individuell zu organisieren. Eine der Registrierung zum beA vergleichbare zentrale Registrierung gibt es nicht und wird es vermutlich bis auf Weiteres nicht geben. Soweit rechtliche Betreuer diese Art der Kommunikation bereits nutzen, arbeiten viele mit der Governikus Schnittstelle, Governikus Communicator. Diese war bisher nach einmaliger Registrierungsgebühr im Weiteren kostenfrei, wird aber nicht mehr angeboten und läuft auch für Bestandsnutzer zum 30.09.2022 aus. Das Nachfolgeprodukt COM Vibilia eBO Edition kostet 82,11 €/Monat inkl. MwSt pro Arbeitsplatz, also 982,32 € im Jahr.

Einige Softwareanbieter werden weiterhin eine Schnittstelle in der Betreuungssoftware (z.B.: Butler21, BdB-atwork und Plesoft) implementieren, können dies aber mangels staatlicher Förderung nicht mehr unentgeltlich anbieten. Abonnenten der jeweiligen Software können mit monatlich deutlich geringeren Kosten (ca. 30,00 Euro – 40,00 Euro) rechnen.